Unbemanntes Flugobjekt:Drohne über Dachau

Für Luftfahrzeuge wie das Objekt, das Anfang der Woche auf einem Wohnhaus in Dachau gelandet ist, braucht es keine Genehmigung. Die Feuerwehr Dachau will diese Technik künftig bei Großbränden einsetzen.

Von Elena Adam

Wer im Internet eine Drohne kaufen möchte, wird garantiert fündig. 1097 Treffer zeigt ein bekannter Online-Versandhändler zu dem Suchbegriff an; zu haben ist ein solches umbemanntes Luftfahrzeug schon für unter 100 Euro, das teuerste Modell kostet knapp 5000 Euro. Per Smartphone oder Tablet lassen sich die Geräte steuern, während des Fluges können sie Fotos und Videos in HD-Qualität aufnehmen und mit anderen Drohnen via Funkschnittstelle kommunizieren. Bleibt die Frage: Wer kauft so etwas?

"Das sind keine vereinzelten Spinner", sagt Michael Richter von der Polizei Dachau. Die Drohne, die bekanntlich Anfang der Woche auf dem Dach eines Wohnhauses in Dachau gelandet war und bei der Polizei abgegeben wurde, war zwar die erste, mit der man es in der Polizeiinspektion zu tun hatte, einen Straftatbestand gab es aber nicht. Das Flugobjekt war im Amperweg auf dem Hausdach eines Ehepaares gelandet und legte dort einen längeren Zwischenstopp ein. Weil das Paar skeptisch wurde, holte der Ehemann das Flugobjekt in der Größe eines Modellhubschraubers vom Dach und brachte es zur Polizei.

"Wir haben eine Kamerafunktion in der Drohne entdeckt und die gespeicherten Bilder ausgewertet", sagt Richter. "Die waren allesamt harmlos, zum Beispiel Luftaufnahmen von Baustellen oder aus dem Urlaub." Auf dem Speicherchip waren außerdem Fotos des Drohnenbesitzers zu sehen, der sein Gerät am Dienstag bei der Polizei abholte. "Meistens werden die ja nicht zum spionieren eingesetzt", sagt Richter. "Die Möglichkeit besteht aber bei jeder Drohne, die aus der Luft Aufnahmen machen kann."

Grundsätzlich sei es nicht verboten, mit einem solchen Flugobjekt im öffentlichen Raum zu fliegen - auch dann nicht, wenn die Drohne dabei Häuser und Gärten überfliegt, sagt Richter. So lange sich der Drohnenpilot an geltende Naturschutzvorschriften und die Vorgaben der Deutschen Flugsicherung hält, begeht er keine Ordnungswidrigkeit. Ein Hausbesitzer, über dessen Grundstück eine Drohne fliegt, könne sich nicht auf Hausfriedensbruch berufen, so Richter. Fotos und Videos, die während eines Drohnenfluges entstanden sind, dürfen aber nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden, wenn auf dem Bildmaterial Menschen zu sehen sind. "Im Grunde gelten für Drohnen die gleichen Vorschriften wie für Modellflugzeuge", sagt Richter. "Bei den Aufnahmen müssen Besitzer aber darauf achten, nicht die Persönlichkeitsrechte Anderer zu verletzen."

Außerdem müssen sich Drohnenpiloten an die Vorgaben der Deutschen Flugsicherung halten, dazu zählt etwa ein absolutes Flugverbot in den so genannten Kontrollzonen, also der bis zum Erdboden reichende Luftraum in der unmittelbaren Umgebung eines Flugplatzes, dessen Flugverkehr von einem Lotsen geleitet wird. Militärische Einrichtungen und von der Bundeswehr genutzte Freiflächen dürfen ebenfalls nicht überflogen und aus der Luft fotografiert werden.

Ansonsten sei das Fliegen in "niedriger Höhe", also unter 300 Metern, gestattet, sagt Axel Raab von der Flugsicherung. Im kontrollierten Luftraum dürfen Drohnen nur mit Genehmigung fliegen. "In der Höhe von 300 bis 800 Meter besteht immer die Möglichkeit, den Flugverkehr zu beeinträchtigen", sagt Raab. "Wer mit einer Drohne in diesen Höhen fliegen möchte, muss das vorher bei uns anmelden. Gleiches gilt auch für eine größere Menge Heliumballone und Feuerwerk."

Verantwortungsvoll eingesetzt, könnten Drohnen schon bald zum Alltag gehören. In Dachau denkt die örtliche Feuerwehr über die Verwendung bei Großbränden nach. "Mit Luftaufnahmen können wir häufig den Einsatzerfolg verbessern", sagt Pressesprecher Wolfgang Reichelt. Die Aufnahmen zeigen Brandherde, so das zielgerichteter gelöscht werden kann. Eine eigene Drohne will die Feuerwehr nicht anschaffen. Sie erwägt "eine Kooperation mit einem privaten Besitzer".

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