ÜB-Antrag gescheitert:Nur für Studenten

Auszubildende können nicht ins Dachauer Wohnheim ziehen

Studierende und Auszubildende haben einiges gemeinsam, alle sind meist junge Leute, die sich auf einen Beruf vorbereiten. Dennoch können Appartements im Dachauer Studentenwohnheim am Max-Mannheimer-Platz nicht an erwachsene Lehrlinge vermietet werden, wie die ÜB-Fraktion in einem Antrag gefordert hatte. Denn für Studentenwohnheime gelten rechtliche Ausnahmen vom Mieterschutz, nur dadurch sind die üblichen, auf die Studienzeit befristeten Mietverträge erlaubt. Sobald auch Lehrlinge ins Gebäude einziehen, wäre diese Reglung aufgehoben, alle Mietverträge hätten unbefristet Gültigkeit. Ein Risiko, dass die Stadträte keinesfalls eingehen möchten. Rechtlich möglich wäre, einen Bereich der 45 Unterkünfte auf drei Etagen baulich abzutrennen. Diesen Teil des Hauses müsste dann etwa die Industrie- und Handelskammer als Zwischenmieter anmieten und die Appartements an Lehrlinge weitergeben. Die ÜB brachte die Bürgerspitalstiftung als Zwischenmieter ins Spiel. Doch derart komplexe Strukturen wollten die Stadträte wegen einiger Zimmer nicht schaffen. "Wir waren aufgeschlossen, aber die rechtliche Probleme sind zu groß", sagte Florian Schiller (CSU). Die Option einer räumlichen Abtrennung sei zu aufwendig. "Ein paar Trockenbauwände reichen da nicht." Die SPD sieht es ähnlich. Handwerkskammer und Handwerkerschaft könnten doch für Azubis und Meisterschüler eine Unterbringung schaffen, regte Christa Keimerl (SPD) an. So ein Projekt von IHK und Handwerkerschaft sei vor zehn Jahren gescheitert, berichtete Christine Unzeitig (CSU), stellvertretende Vorsitzende im IHK-Regionalausschuss. "Wir hätten Pädagogen einstellen müssen, das waren uns zu hohe Auflagen." Die Nachfrage für das Studentenwohnheim ist enorm. Anfang Juni standen 1160 junge Leute auf der Warteliste.

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