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Todesschütze von Dachau angeklagt:"Das wollte er nicht auf sich sitzen lassen"

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Der Vorwurf lautet Mord sowie dreifacher versuchter Mord: Drei Monate nach der Bluttat im Dachauer Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft den Todesschützen angeklagt. Im Falle einer Verurteilung droht dem 54-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe.

Christian Rost

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Todesschützen von Dachau erhoben. Sie wirft dem 54-Jährigen vor, am 11. Januar 2012 während einer Gerichtsverhandlung im Dachauer Amtsgericht einen Staatsanwalt erschossen zu haben. Zusätzlich wird der Mann wegen versuchten Mordes an dem anwesenden Richter, seiner damaligen Verteidigerin sowie einem Protokollführer angeklagt.

Die Anklagebehörde sieht es als erwiesen an, dass der Beschuldigte in die Verhandlung eine mit sieben Patronen geladene belgische Armeepistole mitgebracht hat. Vor Gericht war der 54-Jährige damals wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Während der Urteilsverkündung soll Rudolf U. mit der Pistole zwei Mal auf den Staatsanwalt gefeuert haben, der durch die Schüsse starb.

Bevor er überwältigt werden konnte, schoss der Beschuldigte insgesamt sechs Mal, so die Anklagebehörde - unter anderem auch auf den Richter, den er jedoch verfehlte. Der Staatsanwaltschaft zufolge nahm der 54-Jährige damit auch den Tod des Protokollführers sowie seiner eigenen Anwältin in Kauf. Da er die Waffe illegal besaß, muss sich Rudolf U. voraussichtlich auch dafür vor Gericht verantworten.

Die ermittelnde Staatsanwältin Nicole Selzam ist überzeugt, dass sich der 54-Jährige für die Bewährungsstrafe rächen wollte. "Das wollte er so nicht auf sich sitzen lassen", sagte Selzam. Rudolf U. habe keine Angaben zur Sache gemacht, allerdings habe er sich am Rande der Vernehmungen "kryptisch" geäußert. Aus diesen Aussagen folgert die Anklage, dass der Todesschütze neben dem Staatsanwalt auch andere Anwesende erschießen wollte.

Ein vorläufiges psychologisches Gutachten bezeichnet den Beschuldigten als schuldfähig. Der Mann, der bis zur Insolvenz im Jahr 2009 eine Spedition führte, war immer wieder vor Gericht gestanden und hatte sich dabei permanent ungerecht behandelt gefühlt. Ihn trieb offenbar ein regelrechter Hass auf die bayerische Justiz zu der Bluttat in Dachau.

Die Ermittlungen gegen den Todesschützen führte die Staatsanwaltschaft München I. Die eigentlich für die umliegenden Landkreise zuständigen Staatsanwaltschaft München II konnte den Fall nicht bearbeiten, weil der getötete Staatsanwalt für diese Behörde gearbeitet hatte. Auf die Frage, ob sie der Fall eines getöteten Kollegen besonders belaste, sagte Anklägerin Selzam: "Bei getöteten Personen ist jedes Verfahren schwierig." Dieser Prozess werde geführt wie jeder andere auch.

Die Anklage umfasst 200 Seiten, sie unterstellt U. niedrige Beweggründe und Heimtücke. 62 Zeugen und zehn Sachverständige sind für den Prozess geladen. Ein Termin für den Beginn der Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Verhandelt wird der Fall vor der für Kapitalverbrechen zuständigen Schwurgerichtskammer am Landgericht München II.

Der Fall löste bundesweit Entsetzen aus und führte zu einer Debatte über schärfere Sicherheitsvorkehrungen in Justizgebäuden. In der Folge ordnete das Justizministerium Kontrollen an den Eingängen von allen bayerischen Amts- und Landgerichten an.

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