Süddeutsche Zeitung

Stromtrasse:Haimhausen nutzt winzige Planungschance

Der Gemeinderat verabschiedet den ersten Entwurf eines Teilflächennutzungsplans für die neue Tennet-Stromtrasse - wohl als erste in Bayern. Ziel ist es, mit diesem Plan schneller zu sein, als die Regierung von Oberbayern mit ihrem Raumordnungsverfahren. Die Chancen stehen gut

Von Horst Kramer, Haimhausen

Es ist ein Rennen mit der Zeit, das die Gemeinde Haimhausen vor gut einem Jahr eingegangen ist. Es geht um die neue 380-Kilovolt-Stärkststromleitung, die der Netzbetreiber Tennet durch den Südosten des Landkreises legen will, als Ersatz für die bisherigen Strommasten.

Die Gemeinde will unbedingt verhindern, dass der Konzern seine neuen Masten zu nah am südlichen Ortsrand Haimhausens aufbaut. Dazu muss sie schneller sein, als das Raumordnungsverfahren, das der Energiekonzern in die Wege geleitet hat. Seit der Juli-Sitzung des Gemeinderats stehen die Chancen der Ampergemeinde nicht schlecht - und wenn alles nach Plan läuft, nimmt die Gemeinde in Bayern sogar eine Vorreiterrolle ein.

Der Grund für die Eile: Eine der beiden möglichen Trassen, die Nordtrasse, führt nur rund 340 Meter südlich des Kramer-Kreuz-Kreisverkehrs und der Alleestraße entlang. Zu nah für ein eventuelles Wachstum Haimhausens. Die alternative Südtrasse orientiert sich an der bisherigen Leitung und liegt im Gelände zwischen Inhausen und Inhauser Moos.

Eigentlich hat die Gemeinde keine Chance, sich gegen die Tennet-Planungen zu wehren. Ganz einfach, weil die überregionale Stromversorgung wichtiger ist als lokale Interessen. Außer die Kommune skizziert selber einen Trassenverlauf. Und zwar als sogenannte "Positivplanung" im Rahmen eines "Teilflächennutzungsplans", der verabschiedet sein muss, bevor das Raumordnungsverfahren des Konzerns abgeschlossen ist.

Bei manchen energetisch interessierten Landkreisbewohnerinnen und -bewohnern klingeln bei den Begriffen "Teilflächennutzungsplan" und "Positivplanung" die Alarmglocken. Vor rund zehn Jahren stellten die Kommunen des Dachauer Lands einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan "Windkraft" auf. Ein komplizierter Kraftakt, der anhand transparenter Kriterien sogenannte Konzentrationsflächen definiert hatte, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden sollten. Doch es nahte ein Wahlkampf, der damalige Ministerpräsident erfand die 10H-Regelung, die viele Arbeit verschwand in der Tonne.

Windkraft-Teilflächennutzungspläne wurden damals überall landauf, landab erstellt. An einen Teilflächennutzungsplan mit Konzentrationsflächen für eine 380-Kilovolt-Freileitung hat sich hingegen anscheinend noch niemand gewagt. Das vermutete die Landshuter Landschaftsarchitektin Marion Linke schon im vergangenen Jahr, ebenso der Rechtsbeistand der Gemeinde, der Münchner Baurechtler Martin Engelmann. Beider Vermutung erwies sich als richtig, wie sie den Ratsmitgliedern bei deren jüngsten Treffen bestätigten. Zumal sich herausstellte, dass die Planung des Verlaufs einer knapp sechs Kilometer Höchstspannungs-Leitungsstrecke deutlich komplexer zu sein scheint als die der Aufstellorte von Windkraftanlagen. Dieser Eindruck entstand zumindest im Gremium, als Linke nun einen ersten Planungsentwurf präsentiert, zusammen mit ihrer Mitarbeiterin Marie Priller.

Die beiden haben die Landschaft zwischen Haimhausen im Norden und Inhauser Moos im Süden, von der südöstlichen Gemeindegrenze bis zum Schwebelbach im Westen unter sechs Gesichtspunkten geprüft: Boden, Wasser, Landschaft, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Tiere und Pflanzen sowie nicht zuletzt die Bedürfnisse der hier lebenden Menschen, insbesondere was Erholungswert, Verkehr und Wert angeht. Die Expertinnen sprechen von "Schutzgütern". Linke und Priller haben dazu ein farbcodiertes Bewertungssystem entwickelt, das die "Empfindlichkeit" des jeweiligen Schutzguts gegenüber einer 380-KV-Leitung bewertet: als "hoch" (rot), "mittel" (gelb) oder "gering" (grün). Die Bewertungskriterien sind in langen Listen transparent dargestellt. Für jedes dieser Schutzgüter arbeiteten die beiden Landschaftsarchitektinnen eine detaillierte Karte aus. In einem weiteren Schritt legten sie die Karten aufeinander, gewichteten einige der Ergebnisse anhand ihrer Bedeutung und erhielten schlussendlich ein Gesamtbild für beide Trassen.

Das Endresultat lautet: Die Beeinträchtigungen durch die Südtrasse sind etwas geringer als die der Nordtrasse, der Verlauf zwischen Inhausen und Inhauser Moos ist für die künftige Entwicklung der Gemeinde günstiger. Bürgermeister Peter Felbermeier (CSU) atmete nach dem Vortrag erst einmal tief durch, lobte dann aber das Werk der beiden Expertinnen als "sehr schlüssiges Konzept". Ähnlich positiv äußerten sich Bettina Ahlrep (Grüne) und Thomas Mittermair (CSU).

Wichtiger als das Lob war freilich die Bewertung des Juristen Engelmann. Er berichtete, dass Tennet noch keine Entscheidung für eine der Trassen getroffen habe. Beide Varianten hätten Vor- und Nachteile, hieße es aus dem Konzern. "In diesem Zusammenhang gewinnt die Stellungnahme der Gemeinde an Bedeutung", so der Anwalt. In einem Raumordnungsverfahren müssen die Betroffenen zwar gehört werden, aber nicht zwangsläufig berücksichtigt. Die hat der Konzern bis dato nicht benannt. Zudem hätte eine neue Nordtrasse für Tennet einen Nachteil, der zumindest im Haimhausener Rathaus bisher unbekannt war: Die bisherige Trasse im Süden kann dann nicht einfach abgerissen werden, sie muss erhalten und weiterhin gewartet werden.

Der Teilflächennutzungsplan Haimhausens erzielt seine Wirkung allerdings nur dann, wenn er in Kraft gesetzt wird, bevor das übergeordnete Raumordnungsverfahren abgeschlossen ist. "Wir sind gut im Rennen", meinte Engelmann. Er wie auch die Landschaftsarchitektinnen sowie der Bürgermeister sind guter Dinge, die Planung bis Ende des Jahres über die Bühne bringen zu können. Die Öffentlichkeit soll im September beteiligt werden. Die Regierung von Oberbayern hat das Raumordnungsverfahren am 14. Juni eingeleitet. Die Gemeinde hatte bis Ende Juli Zeit eine Stellungnahme abzugeben, unabhängig von ihrem Teilflächennutzungsplan. Dies hat sie fristgerecht getan.

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SZ vom 02.08.2021
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