Süddeutsche Zeitung

Straßenbau:Scheinkompromiss

Bürgermeister und Verwaltungsexperten im Landkreis Dachau sind skeptisch, ob der Beschluss des Landtags zur Beteiligung am Straßenbau erfolgreich ist. Künftig sollen nicht nur Anlieger mitzahlen, sondern alle Bürger

Von Robert Stocker und Gregor Schiegl, Dachau

Es geht ums Geld, aber auch um Gerechtigkeit. Eine Gemeinde muss eine Siedlungs- oder eine Durchgangsstraße sanieren und bittet die Anlieger kräftig zur Kasse. Der Aufstand der Bürger ist programmiert. Die Beiträge für den Straßenausbau sind ein Aufregerthema, das die Emotionen hochkochen lässt. Gesetzliche Grundlage für diesen Obulus ist eine Satzung, die Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen beschließen müssen. Die Regelung trifft manchen Anlieger hart; fünfstellige Beträge sind keine Seltenheit. Der Landtag hat jetzt ein neues Gesetz beschlossen, das die Bürger entlasten soll. Statt hoher einmaliger Abgaben sieht das Modell jährliche Beiträge über einen längeren Zeitraum vor. Die Gemeinden müssen in den nächsten Monaten entscheiden, ob sie es auch anwenden wollen. Viele sehen auch Tücken darin.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt das neue Gesetz zu den Kommunalabgaben als einen gelungenen Kompromiss. Einerseits gebe es den Gemeinden bei Straßensanierungen Planungssicherheit, andererseits aber auch den Spielraum, um ihren Bürgern unverhältnismäßig hohe Abgaben zu ersparen. Jede Kommune könne mit einer auf ihren Ort zugeschnittenen Satzung gerechte Lösungen finden, ist Herrmann sich sicher. Die Gemeinden haben künftig die Möglichkeit, jährlich Beiträge ähnlich wie Steuern zu erheben. Die Kommunen sammeln das Geld und verwenden es mit ihrem Eigenanteil für Sanierungen, die in einem bestimmten Ortsteil anfallen. Fast die Hälfte der Gemeinden in Rheinland-Pfalz erheben mittlerweile jährliche Beiträge, deren Höhe bis zu 200 Euro beträgt. Dies führe bei Bürgern und Gemeinden zu einer hohen Zufriedenheit, erklärte Herrmann.

Die politische Diskussion über dieses neue Gesetz wird in den nächsten Monaten im Landkreis beginnen. Vielen Gemeinden brachte die bisherige Regelung Ärger ein. Anlieger protestierten gegen die Abgaben, durch die sie sich zu stark belastet sahen. Zum Beispiel Anlieger der Ludwig-Thoma-Straße in Markt Indersdorf, die als Durchgangsstraße überörtliche Bedeutung hat. Die Bürger müssen 30 Prozent der Gesamtkosten tragen, die heuer abgerechnet werden. Die Gemeinde erließ vor 15 Jahren eine Satzung, welche die Höhe der Beiträge regelt. Kriterien sind die Anliegerflächen und die Bedeutung der sanierten Straßen. Markt Indersdorf kam an der Satzung nicht vorbei. Die wirtschaftliche Situation der Gemeinde reicht nicht aus, um auf Beiträge für Straßensanierungen verzichten zu können. Andernfalls bekäme sie Probleme mit der Rechtsaufsicht. Die Regierung von Oberbayern könnte dann staatliche Zuschüsse streichen, auf die die Kommune angewiesen ist.

Nur reiche Gemeinden, die nicht unbedingt staatliche Hilfe brauchen, verzichten auf Beiträge für Straßensanierungen. Dazu gehört auch die Landeshauptstadt. "Im Landkreis Dachau ist wohl fast keine Gemeinde in der Lage dazu", erklärt der Indersdorfer Geschäftsleiter Klaus Mayershofer.

In der Marktgemeinde steht die Sanierung des Marktplatzes an, durch den die Dachauer Straße (Staatsstraße 2050) führt. Nach der derzeit noch gültigen Satzung müssen alle Anlieger einen einmaligen Beitrag zahlen. Würde das neue Modell angewendet, könnten die Lasten mit jährlichen Beiträgen auf noch mehr Schultern verteilt werden - etwa auf alle Bewohner des Ortsteils Markt. Mayershofer sieht diese Lösung mit gemischten Gefühlen. "Auch das ist nicht unbedingt gerecht. Wer zum Beispiel in einem Neubaugebiet wohnt, muss dort nicht so schnell mit einer Straßensanierung rechnen. Beim neuen Modell zahlt er auch für Sanierungen mit, die ihn nicht unmittelbar tangieren." Der Geschäftsleiter der Gemeinde verweist darauf, dass Anlieger von sanierten Straßen die Leistungen von Handwerkern jetzt von der Steuer absetzen können. Dazu gebe es eine aktuelle Gerichtsentscheidung. In Pfaffenhofen an der Glonn wurde lange darüber diskutiert, ob die Gemeinde eine Satzung zur Erhebung von Beiträgen erlassen muss. Letztlich war sie für die Kommune die bessere Lösung.

Für Bürgermeister Helmut Zech (CSU) ist das neue Modell "nur auf den ersten Blick anliegerfreundlich". Zwar müssten die Bürger relativ kleine Beiträge über mehrere Jahre hinweg bezahlen. Doch beteiligt wären nicht nur unmittelbare Anlieger. Zech spricht sich für eine Härtefallregelung aus. Wen der einmalige Beitrag finanziell überfordert, sollte Hilfe von der öffentlichen Hand erhalten. Er persönlich plädiert wegen der niedrigen Zinsen für die Einmalzahlung. Für Pfaffenhofens Bürgermeister wäre es eleganter gewesen, das Thema Straßensanierung über die Kfz- oder die Grundsteuer zu lösen. "Das neue Modell bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand."

"Wir waren mit der alten Satzung nicht glücklich", sagt der Karlsfelder Bürgermeister Stefan Kolbe (CSU). Die wiederkehrenden Beiträge müssen zwar auch die Bürger zahlen, aber die Lasten lassen sich auf mehr Schultern und über einen längeren Zeitraum verteilen. Verkehrsreferent Bernd Wanka (CSU) geht von maximal 50 bis 120 Euro aus, die die Bürger jährlich entrichten müssten. "Es wäre wie eine zweite Grundsteuer." Allerdings muss sich mit dem Thema erst noch der Gemeinderat befassen. Ob sich die neue Regelung so umsetzen lässt, wie sich die Gemeinde das wünscht, ist noch unklar. "Ich glaube, das wird nicht ganz einfach zu handhaben", sagt Kolbe. "Wir haben damit ja noch überhaupt keine Erfahrungen." Im Mai will er ein Seminar zu dem Thema besuchen.

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SZ vom 05.04.2016
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