Straßenbau:Pfaffenhofener Rebellion

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Der Freistaat will die Bürger am Straßenbau mitzahlen lassen - dagegen wehrt sich die kleinste Gemeinde im Kreis Dachau vehement. Doch nun gibt es Ärger vom Landratsamt.

Petra Schafflik

Die kleinste Dachauer Landkreisgemeinde begehrt gegen den Freistaat auf. Der verlangt von allen bayerischen Kommunen, dass die Bürger an Ausbau und Sanierung von Straßen innerhalb eines Ortes als Anlieger finanziell beteiligt werden. Diese Vorschrift trägt den Titel "Straßenausbau-Beitragssatzung".

Wird künftig eine Straße ausgebaut, müssen die Anlieger mitzahlen. Dagegen wehrt sich Pfaffenhofen, die kleinste Gemeinde im Landkreis Dachau. (Foto: Niels Jörgensen)

Dagegen wettert Pfaffenhofens Bürgermeister Helmut Zech (CSU): "Der Verwaltungsaufwand ist hoch." Er ist bereit, vor Gericht zu gehen. Jetzt droht das Landratsamt Dachau, das die staatliche Vorgabe vollziehen muss, mit einer so genannten Ersatzvornahme: Die Behörde könnte über Zechs Rathaus und den Gemeinderat in Pfaffenhofen hinweg diese umstrittene Satzung rechtlich beim Bürger durchsetzen.

Nun ist Pfaffenhofen nicht so reich, dass die Kommune auf solche Einnahmen gerne verzichten würde. "So ehrlich muss man sein", sagt Zech der Süddeutschen Zeitung. Sogar der Zeitpunkt, solch eine Satzung einzuführen, wäre in Pfaffenhofen ideal. "Weil akut kein Straßenbauprojekt ansteht."

Doch die grundsätzliche Beteiligung von Anliegern hält die Mehrheit seines Gemeinderats grundsätzlich für ungerecht. "Weil es Bürger ungleich belastet", so Zech. Erneut hat es das Gremium abgelehnt, die Satzung einzuführen und will es auf die angekündigte Ersatzvornahme ankommen lassen. Zech: "Die können wir dann akzeptieren oder dagegen bei Gericht klagen."

Die Straßensatzung ist in allen 17 Gemeinden des Landkreises unbeliebt. Überall debattierten Gemeinderäte über deren Sinn und Unsinn. Aber Pfaffenhofen steht anscheinend mit seiner dezidierten und grundsätzlichen Ablehnung alleine da.

Alle übrigen Gemeinden hätten eine solche Satzung seit längerer Zeit erlassen oder doch zumindest dem Landratsamt die Einführung fest zugesagt, teilt Max Kagerer von der Kommunalaufsicht mit.

Zu den Nachzüglern zählten die beiden größten Kommunen im Landkreis, die Stadt Dachau und die Gemeinde Karlsfeld. Für diese beiden habe der kommunale Prüfungsverband schon in der Vergangenheit mehrfach eine zügige Übernahme angemahnt. Bei den kleineren Gemeinden dränge die staatliche Rechnungsprüfungsstelle darauf.

Nach Kagerers Auskunft erlaubt die Rechtslage nur Kommunen mit besonders guter Finanzausstattung, ihre Bürger davor zu verschonen, dass sie den kommunalen Straßenbau nun auch noch mitfinanzieren müssen. Grundsätzlich gilt: Sobald eine Baumaßnahme als eine Verbesserung der Verkehrssituation beurteilt werden kann, müssen die Anlieger anteilig dafür aufkommen. Beispielsweise wenn ein Bereich verkehrsberuhigt wird. Den laufenden Unterhalt und die Ausbesserung der Straßen übernimmt weiter die Gemeinde.

Die Bürger zahlen künftig mit, wenn etwa die Straße verbreitert wird, zusätzliche Parkplätze oder ein neuer Gehweg angelegt werden. Bei Hauptverkehrsstraßen, die von allgemeiner Bedeutung sind, liegt der Bürgeranteil niedrig, bei reinen Wohnstraßen entsprechend höher.

Der Kostenanteil, der von den Anwohner insgesamt getragen werden muss, wird vor allem nach Grundstücksgröße und Baurecht auf die einzelnen Anwohner aufgeteilt. Nach diesem Prinzip sollen sämtliche Straßen in allen Kreisgemeinden finanziert werden.

In Dachau steht das Thema in der kommenden Woche auf der Agenda des Bauausschusses; der Karlsfelder Gemeinderat feilt seit Monaten an Details einer Satzung. Einige Gemeinden haben beim Landratsamt um eine Frist gebeten. Sie wollen verhindern, dass Bürger benachteiligt werden, wenn etwa der letzte Abschnitt eines Straßenprojektes ansteht. Kagerer: "In solchen Fällen gewährt das Landratsamt auch Aufschub."

© SZ vom 20.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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