Johannes Seitz ist einer der elf Anwohner und Anwohnerinnen, die es vor zwei Jahren getroffen hat. Damals teilte ihnen die Gemeinde Markt Indersdorf mit, dass sie bis zu 90 Prozent des Ausbaus ihrer Wohnstraße, des Daxberger Wegs, tragen müssen: insgesamt 270 000 Euro.
Die Überraschung war groß. Schließlich hatte die bayerische Staatsregierung 2018 die bis dahin äußerst umstrittenen Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Die dazugehörige Satzung, die sogenannte Strabs, regelte bis dahin, dass Kommunen die Kosten für den Ausbau von Straßen auch Jahrzehnte nach deren Bau teilweise auf die Anlieger umlegen konnten. Bei Anliegerstraßen waren bis zu 50 Prozent der Kosten fällig, bei Durchgangsstraßen bis zu 30 Prozent. Schon damals brachten die hohen Summen, oft zehntausende Euro, viele Betroffene in finanzielle Schwierigkeiten.


Markt Indersdorf ist kein Einzelfall. „Viele Kommunen haben das noch gar nicht auf dem Schirm, dass es eine rechtliche Möglichkeit gibt, die Ausbaukosten umzulegen“, sagt Robert Weller, Stadtrat der Freien Wähler in Freising, der sich seit Längerem mit dem Thema beschäftigt. Weller ist überzeugt: Noch weniger als die Gemeinden wissen die meisten Betroffenen Bescheid. Für viele könnte es ein böses Erwachen geben.
Im Indersdorfer Rathaus hatte man das Thema auf dem Schirm. Deshalb legte die Gemeinde die Ausbaukosten für den gut 400 Meter langen und mehr als 50 Jahre alten Daxberger Weg auf die Anwohner um. Die Begründung: Die Straße galt in all den Jahren nur als Provisorium. Der Ausbau vor zwei Jahren sei deshalb rechtlich als Ersterschließung einzustufen gewesen. In diesem Fall greift die Straßenerschließungsbeitrags-Satzung, kurz Strebs, die sonst bei neuen Straßen etwa in Neubauvierteln zum Tragen kommt. Sie ermöglicht es den Kommunen sogar, 90 Prozent der Kosten umzulegen.
Im Daxberger Weg haben inzwischen alle Anlieger bezahlt, auf Johannes Seitz entfielen 32 000 Euro. Die meisten haben aber ihre Widersprüche aufrechterhalten, manch einer erwägt eine Klage.
Die Marktgemeinde fühlt sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt
Aus dem Indersdorfer Rathaus heißt es dazu schriftlich, derzeit ruhe das Verfahren. Man sei von der Rechtmäßigkeit der Bescheide überzeugt, habe zunächst aber noch Urteile anhängender Gerichtsverfahren zum Thema abwarten wollen. Die seien mittlerweile ergangen und hätten die Position der Marktgemeinde bestätigt. Würden die Widersprüche nicht zurückgenommen, gingen sie demnächst an das Landratsamt Dachau als Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Abschaffung der Strabs ging nicht allein auf ein Wahlversprechen der Freien Wähler vor der Landtagswahl 2018 zurück. Schon 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, für mehr Klarheit zu sorgen – für die Kommunen, vor allem aber für die betroffenen Anwohnenden. Juristen sprechen von „Belastungsklarheit“. Als Reaktion darauf wurde 2016 bei den Erschließungsbeiträgen eine Ausschlussfrist von 25 Jahren eingeführt.
2023 wendete sich die Rechtslage. Damals konkretisierte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, wann genau diese Verjährungsfrist greift: nämlich erst dann, wenn auf Grundlage im Zuge eines formalen Bauprogramms die ersten Erschließungsarbeiten beginnen. Alles, was zuvor geschehen ist, gilt als Provisorium. Ein späterer Ausbau kann damit als Ersterschließung gewertet werden. Für Laien ist das allerdings kaum nachvollziehbar. Schließlich verfügen viele der Straßen seit Jahrzehnten über eine Asphaltschicht, eine Straßenentwässerung und auch eine Beleuchtung.

30 Kilometer südlich von Markt Indersdorf, in Eichenau im Landkreis Fürstenfeldbruck, ist Peter Widmann in derselben Lage wie Johannes Seitz. Widmann wohnt mit 25 weiteren Anliegerinnen und Anliegern in der Meisenstraße, die bereits 1972 asphaltiert und mit Entwässerung und Beleuchtung ausgestattet worden ist.
Der Ausbau hat gerade begonnen. Über 900 000 Euro wird die 310 Meter lange Straße kosten. Voraussichtlich würden 560 000 Euro auf die Anwohnenden umgelegt, erzählt Widmann, auf ihn selbst entfielen rund 36 000 Euro, Bescheide gebe es aber noch keine. Am Telefon zeigt sich der Eichenauer Bürgermeister Peter Münster (parteifrei) „sehr, sehr sicher, dass wir hier immer noch im Bereich der Ersterschließung sind“.
Kriterien für eine endgültig ausgebaute Straße seien zum Beispiel ein mindestens 80 Zentimeter dicker Frostschutzunterbau, Entwässerung mit Trennsystem, Fahrbahngestaltung und Straßenbeleuchtung. Diesen Standards entspricht weder die Meisenstraße noch zehn weitere Straßen in Eichenau. Den Bestrebungen, eine Umlegung der Ausbaukosten unmöglich zu machen, erteilt Münster eine klare Absage: „Der Freistaat kann sich nicht dafür in die Bresche werfen und den Kommunen damit ihre Pflichtaufgaben unmöglich machen.“
Alle betroffenen Kommunen verweisen auf ihre Pflicht, Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Ebenso sind sie rechtlich zur Umlage verpflichtet, jedenfalls, wenn sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, was fast nirgends mehr der Fall ist. Einen angemessenen finanziellen Ausgleich für wegfallende Anwohnerbeiträge sehen die Kommunen nicht.

In Freising hat sich Robert Weller, Stadtrat der Freien Wähler, tief in die Materie eingearbeitet. Er sieht ein erhebliches Problem auf Freising zukommen. Insgesamt 74 Straßen, vor allem in kleineren Ortsteilen sind betroffen. Mit weiteren Fraktionsmitgliedern hat Weller im Frühjahr die Aktion „Rote Karte für die Strebs“, ausgerufen, da wurde im Stadtrat eine erste Ausbaumaßnahme beschlossen.
Die meisten Straßen seien in den Sechzigerjahren nach damals geltenden Standards ausgebaut worden, sie dürften jetzt nicht einfach als Provisorien bezeichnet werden, betont Weller. Im Landtag werde diskutiert, wie und ob die 25-jährige Verjährungsfrist in der Strebs eingehalten werden könne. „Wir in Freising gehen noch einen Schritt weiter: Es gibt einen fünf oder sechs Jahre alten gültigen Stadtratsbeschluss, die alten Straßen nicht mehr abzurechnen. Den wollen wir umsetzen.“
Auch in Vaterstetten im Landkreis Ebersberg beschäftigt das Thema die Gemeinde. Bislang wurde nur die Andreas-Herz-Straße im Jahr 2024 ausgebaut. Die Kosten werde die Gemeinde auf die Anwohner umlegen, wie es in der schriftlichen Antwort auf Nachfrage heißt. Noch sei keine Erschließungsbeitragsabrechnung erfolgt, in den nächsten Monaten aber würden Vorinformationen an die Eigentümer der beitragspflichtigen Grundstücke verschickt. Die Bescheide folgen dann ein halbes Jahr später. Wie viele weitere Straßen betroffen sein könnten, dazu kann die Gemeinde Vaterstetten noch nichts sagen. Nach ihren Angaben müsste zunächst für jede Straße geprüft werden, ob Erschließungsbeiträge erhoben werden müssen.

