Süddeutsche Zeitung

Stadtrat:Wachstumspläne korrigiert

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ÜB und FDP in Dachau fordern nun ein statt ein halbes Prozent

Die Stadt Dachau soll maßvoll wachsen - das will die neue Fraktionsgemeinschaft aus Überparteilicher Bürgergemeinschaft (ÜB) und FDP im Stadtrat sicherstellen. Allerdings ist der Andrang an Zuzüglern so einfach nicht zu handhaben. Die Fraktionsgemeinschaft hat einen früheren Antrag, der auf ein halbes Prozent Wachstum abzielte, nun in einem neuen Antrag korrigiert. Konkret möchten die drei Dachauer Stadträte Ingrid Sedlbauer (ÜB), Peter Gampenrieder (ÜB) und Jürgen Seidl (FDP) von der Stadtverwaltung Strategien für die Baulandausweisung und die Nachverdichtung in den kommenden Jahren aufgezeigt bekommen. Das Ziel: Im Stadtgebiet soll ein durchschnittliches Bevölkerungswachstum von ein Prozent pro Jahr nicht überschritten werden. Dieser Richtwert müsse den geförderten Wohnungsbau bereits beinhalten. Die Große Kreisstadt Dachau zählt zurzeit rund 48000 Einwohner.

Die Diskussion im Bau- und Planungsausschuss am 14. Juli habe deutlich gezeigt, heißt es in der Pressemitteilung von FDP und ÜB, "wie wichtig ein verträgliches Wachstum samt Folgekosten für die soziale und verkehrliche Infrastruktur unserer Stadt ist". Stadtrat Seidl erklärt, dass die ursprünglich beantragte jährliche 0,5-Prozent-Wachstumsgrenze wegen des großen Anteils von Nachverdichtung und Generationenwechsels zu optimistisch bemessen gewesen sei. Gerade der Generationenwechsel müsse stets reibungslos funktionieren; deshalb schlagen die Stadträte nun eine Grenze von ein Prozent Wachstum vor. Diese solle als Durchschnitt, etwa über fünf Jahre, ausgestaltet sein, um mit eventuellen Spitzen unkompliziert umgehen zu können. So müssten die Neubaugebiete auf dem MD-Gelände und in Augustenfeld langsam und vor allem maßvoll entwickelt werden. Stadträtin Ingrid Sedlbauer, die die Fraktionsgemeinschaft im Bauausschuss vertritt, erklärt dazu: "Zudem wünschen wir uns vor allem baurechtliche Steuerungsinstrumente, damit künftig wachstumstreibende Projekte wie etwa ein siebenstöckiges Hochhaus auf dem Grundstück einer ehemaligen Tankstelle mit Werkstatt nicht mehr unter § 34 BauGB fallen."

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SZ vom 10.08.2020 / SZ
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