Er weiß, dass das, was er getan hat, niemals hätte tun dürfen – ein Kind sexuell zu missbrauchen. Viermal verging sich ein Pfleger, der in einer Kinderschutzeinrichtung im Landkreis Dachau angestellt war, an einem Kind, das er eigentlich betreuen sollte. Der heute 40-Jährige hatte die Tat bereits vor dem Amtsgericht Dachau Anfang vergangenen Jahres gestanden und wurde deshalb wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht ein Berufsverbot von vier Jahren. Zu seiner Schuld steht der 40-Jährige nach wie vor. Dennoch legte er jetzt vor dem Landgericht München II Berufung gegen das Urteil aus Dachau ein – in der Hoffnung, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden.
Der Bub, den der Pfleger in den Räumen der Kinderschutzeinrichtung sexuell missbrauchte, war seiner Mutter entzogen worden. Sie hatte ihn geschlagen, weil er homosexuell ist. Irgendwann hätten er und der Bub Vertrauen zueinander gefasst, sagte der Pfleger bei seiner Vernehmung vor dem Landgericht. Er, so der 40-Jährige, habe ihm helfen wollen, einen Freund zu finden.
Das Opfer tritt als Nebenkläger auf
Doch stattdessen kam es zu den sexuellen Übergriffen durch den Angeklagten. Die Anwältin des mittlerweile fast volljährigen Opfers, das in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, räumte vor Gericht ein, dass die Initiative zu den sexuellen Kontakten mit dem Pfleger zum Teil auch von ihrem Mandanten ausgegangen sei. Ihr Mandant leide nicht unter dem, was geschehen sei, erklärte die Rechtsanwältin.
Nach der Verurteilung vor dem Amtsgericht Dachau hatte sich der Pfleger einen neuen Anwalt genommen. Dieser riet ihm einen Täter-Opfer-Ausgleich zu schließen. Auf die Frage des Vertreters der Staatsanwaltschaft, warum er dies nicht bereits vor der Verhandlung vor dem Amtsgericht gemacht habe, sagte der Pfleger, dass er von dieser Möglichkeit nichts gewusst habe.
Der 40-Jährige hat mittlerweile eine Therapie begonnen, in der er sich mit seiner Tat auseinandersetzt. Vor Gericht sagte er, dass er als Kind selbst jahrelang von einem etwas älteren Buben sexuell missbraucht worden sei. Rechtsanwalt Ömer Sahinci, plädierte in seinem Schlussvortrag dafür, seinen Mandanten zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung, zu verurteilen.
Auch die Staatsanwaltschaft ist bereit, das Strafmaß zu reduzieren
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigte sich bereit, die vom Amtsgericht Dachau verhängte Strafe zu mildern. Als Grund dafür nannte er unter anderem das Geständnis und dass die Initiative für die sexuellen Übergriffe vom Opfer mit ausgegangen sei. Dennoch verwies der Anklagevertreter auf die „besondere Vulnerabilität des Opfers“ und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Freiheitsstrafen über zwei Jahren sind grundsätzlich nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht schloss sich diesem Antrag an und verhängte wie bereits das Amtsgericht Dachau ein vierjähriges Berufsverbot. Das Verhalten des Angeklagten sei „schlicht und einfach unentschuldbar“, sagte der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsbegründung. Die Einrichtung, in der der Pfleger gearbeitet habe, sollte eigentlich ein geschützter Ort für Kinder aus problematischen Lebensverhältnissen sein. Die Verhängung einer Bewährungsstrafe im vorliegenden Fall sei der Öffentlichkeit „nicht vermittelbar“, so der Vorsitzende.

