Schwabhausen:Parkplätze für Umsteiger auf die Bahn

Schwabhausener Gemeinderäte streiten über die Größe der P&R-Flächen im neuen Baugebiet am Bahnhof

Von Renate Zauscher, Schwabhausen

Wie viele P&R-Plätze braucht Schwabhausen am Bahnhof? Diese Frage sprach der Fraktionsvorsitzende der UBV im Schwabhausener Gemeinderat, Dieter Rubner, in der Sitzung in Zusammenhang mit einem geplanten Bauprojekt gegenüber des Bahnhofgebäudes von Schwabhausen an. Viele Umsteiger auf die Bahn parken derzeit am Rand der Fläche, die künftig mit einem großen Wohn- und Gewerbekomplex bebaut werden soll. Es wird befürchtet, dass trotz der geplanten Ausweisung alternativer Parkflächen auf dem Gelände die Anzahl der Parkmöglichkeiten sich reduziert.

Die Meinungen zum Thema gehen deutlich auseinander. Während sich eine Teil der Räte Sorgen macht, wie sich das geplante Bauprojekt auf die Parksituation auswirken wird, will Bürgermeister Josef Baumgartner (FW) nicht zu viele Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellen: Diese, so Baumgartner, würden voraussichtlich nicht nur von Einheimischen sondern auch von auswärtigen Autofahrern genutzt.

Rund dreißig Wohnungen und einen gewerblichen Teil soll der große Baukomplex gegenüber dem Schwabhauser Bahnhof umfassen. Bereits Anfang des Jahres wurde das Projekt zuerst im Bauausschuss und dann im Ratsplenum vorgestellt, und auch da wurde schon über die Frage ausreichender P&R-Plätze für Umsteiger auf die Bahn diskutiert.

Josef Perchtold (UBV) hatte sich bereits im Februar für die Ausweisung eines Parkareals südlich des geplanten Baugebiets ausgesprochen. Bürgermeister Baumgartner sieht ein solches Angebot jedoch skeptisch: "Je mehr P&R-Plätze wir schaffen, desto mehr Autofahrer kommen", hatte er bereits bei der ersten Behandlung des Bauprojekts argumentiert. Jetzt wiederholte er: "Ich sehe das Thema - aber ich sehe es kritisch." Grundsätzlich anders betrachtet man das Problem bei der UBV. Eindringlich wies Dieter Rubner in der letzten Sitzung vor der Sommerpause auf die Notwendigkeit hin, für ausreichend P&R-Plätze sorgen zu müssen. Man müsse klar sehen, dass die auf dem Planungsgebiet vorgesehenen Parkplätze "faktisch keine Erweiterung darstellen sondern eine Verkleinerung", sagte er. Die Gemeinde müsse sich in der Pflicht sehen, entweder nördlich oder auch südlich des Projektbereichs Ersatz zu schaffen. "Das", so Rubner, "sind wir unserer Bevölkerung schuldig".

Die Suche nach zusätzlichen P&R-Plätzen müsse im Übrigen parallel zur Entwicklung des Bauprojekts laufen, forderte Rubner, sonst "wird gebaut, bevor wir handeln". Baumgartners Erklärung, er werde "die Sache im Auge behalten", war dem UBV-Vertreter nicht konkret genug. Schließlich einigte man sich darauf, dass das Thema in der nächsten Gemeinderatssitzung im Herbst auf der Tagesordnung stehen wird.

Fortschritte machen unterdessen die Planungen für das Projekt. Ein Antrag des Bauwerbers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wurde in der Sitzung positiv beschieden. Das Bauprojekt wird insgesamt fünf Gebäude umfassen. Es teilt sich auf in einen nördlichen, zur Münchner Straße hin gelegenen Bereich, wo im Erdgeschoß eine gewerbliche, möglicherweise gastronomische Nutzung vorgesehen ist und in zwei weiteren Vollgeschossen rund zehn Wohnungen entstehen sollen. Im südlichen Teil sollen die Gebäude nur Wohnzwecken vorbehalten sein. Hier könnten, bei ebenfalls dreistöckiger Bauweise, rund zwanzig weitere Wohnungen entstehen.

Das gesamte Projekt soll im Rahmen zweier Verfahren umgesetzt werden: im vorderen Teil mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der der Gemeinde mehr Mitspracherecht ermöglicht, und im hinteren mit einem "normalen" Bebauungsplan. Beide Verfahren sollen allerdings wegen der zwischen ihnen bestehenden "Wechselwirkung" gleichzeitig entwickelt werden. Die Pläne gefielen dem Gemeinderat schon bei ihrer Präsentation vor sechs Monaten. Auch jetzt stimmten die Ratsmitglieder geschlossen für die Weiterentwicklung der Pläne. Dem Antragsteller wurde in Aussicht gestellt, dass beide Verfahren eingeleitet werden, sobald ein Planungskostenvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen ist. Er darf darüber hinaus die Aufträge für die Planungsarbeiten und erforderliche Lärmschutzgutachten direkt vergeben.

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