Röhrmoos:Achteinhalb Jahre Haft wegen Missbrauchs

Eine schwer behinderte Bewohnerin des Franziskuswerks wurde von einem Pfleger schwanger. Der Mann bestreitet die Vergewaltigung - doch das Gericht glaubt ihm nicht.

Von Andreas Salch, Röhrmoos

Eine schwer behinderte Frau aus dem Franziskuswerk Schönbrunn, einer der größten Pflegeeinrichtungen Bayerns, ist von einem Nachtpfleger schwanger geworden und hat ein gesundes Kind geboren. Es wurde inzwischen von einer Familie adoptiert. Vater des Buben ist der 52-jährige Stefan A. Er musste sich an diesem Donnerstag vor der 1. Strafkammer am Landgericht München II verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm schweren sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen zur Last. Das Gericht verurteilte Stefan A. nach nur eintägiger Verhandlung zu acht Jahren und sechs Monaten Haft.

Stefan A. hatte während der Ermittlungen bei der Kriminalpolizei mehrfach geleugnet, der Vater des Kindes zu sein. Zum Auftakt des Prozesses ließ der 52-Jährige eine Erklärung durch einen seiner beiden Verteidiger verlesen. A. bekannte sich darin zwar "der Erzeuger" des Kindes zu sein. Allerdings bestritt er, dass es zum Geschlechtsverkehr mit der an massiven Entwicklungsstörungen leidenden Frau gekommen sei. Es klang sehr merkwürdig, wie der Angeklagte die Empfängnis erklärte. Er habe die Frau nicht sexuell berührt, "weder mit den Händen noch mit anderen Körperteilen", ließ der 52-Jährige über seinen Anwalt erklären. Das Kind sei gezeugt worden, als er sich bei einem Nachtdienst im August 2014 nach dem Waschen hinter der nackten Frau selbst befriedigte. Sie habe das nicht einmal gesehen und von der Zeugung nichts mitbekommen. Er könne nicht sagen, was da über ihn gekommen sei. Nachdem er ins Visier der Ermittler der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck geraten war, hatte er sich einem Priester anvertraut. Dieser hatte A. geraten, sich einen Anwalt zu nehmen.

Eine unwahrscheinliche, aber nicht unmögliche Erklärung

"Es ist eine ungewöhnliche Beschreibung, wie es zur Schwangerschaft gekommen sein soll. Ausschließbar ist es nicht", sagte der Gerichtsmediziner Wolfgang Eisenmenger im Prozess. Auf eine prozentuale Einschätzung der Schwangerschaftschance auf diesem Wege ließ sich der erfahrene Mediziner nicht ein. "Ich würde mal sagen: Sehr wahrscheinlich ist es nicht." Derartige Fälle seien jedoch in der Literatur immer wieder bejaht worden. Auch eine Gynäkologin sagte, eine Schwangerschaft auf diesem Weg sei "nicht unmöglich, aber eher unwahrscheinlich". Die Verteidiger, Rechtsanwalt Ekkehard Dehn und Birgit Schwerdt, sagten am Rande der Verhandlung, wenn die Frau nicht bemerkt habe, wie sich der Angeklagte hinter ihr selbst befriedigt habe, liege auch kein sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen vor. Mit dieser Frage musste sich das Gericht intensiv auseinandersetzen. Denn es gibt keine Zeugen - und das schwer behinderte Opfer kann sich aufgrund seiner schweren Behinderung nicht zu dem mutmaßlichen Vorfall äußern. Ohne die Schwangerschaft, die den Mitarbeitern des Franziskuswerks im Februar dieses Jahres auffiel, wäre der mutmaßliche Übergriff an der 28-Jährigen wahrscheinlich nie ans Licht gekommen.

Stefan A. saß während des Vortrags des Sachverständigen regungslos auf seinem Platz auf der Anklagebank. Der 52-Jährige hat mehrere Berufe erlernt: Rettungssanitäter, Betonbauer, Landschaftsgärtner, Heilpraktiker und Yogalehrer. Im September 2014 kündigte er nach 18 Jahren seine Stellung als Nachtpfleger im Franziskuswerk. Zuvor hatte er zwei Abmahnungen erhalten. Er soll zweimal gegenüber älteren Bewohnern handgreiflich geworden sein.

Staatsanwalt fordert zwölf Jahre

Staatsanwalt Florian Burckhardt sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Er sei absolut davon überzeugt, so der Ankläger in seinem Plädoyer, dass Stefan A. den Beischlaf vollzogen habe. Er forderte eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen zu zwölf Jahren Haft. Die Anwältin der Nebenklage, die in dem Prozess die Eltern des Opfers vertrat, forderte indes sogar 13 Jahre Haft gegen den ehemaligen Pfleger zu verhängen. Die Verteidiger des 52-Jährigen plädierten für die Verhängung einer Bewährungsstrafe.

Der Vorsitzende, Richter Martin Rieder, sagte bei der Urteilsbegründung, die Kammer schenke der Erklärung des Angeklagten zu den Umständen der Tat keinen Glauben. Die Einlassungen seien nicht nur lebensfremd und unwahrscheinlich, sondern voller Ungereimtheiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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