Rechtsstreit um Windrad in Erdweg:Die Luft wird knapp

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Das Windrad im Buchholz ist längst in Betrieb, aber viele artenschutzrechtliche Fragen sind noch gar nicht abschließend geklärt. (Foto: Toni Heigl)

Die Windkraftanlage bei Welshofen darf zum Schutz von Vögeln bis auf weiteres nur nachts betrieben werden, das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Der Betreiber hat dagegen Beschwerde eingelegt, der Rechtsstreit zieht sich damit weiter in die Länge - und das kostet Geld

Von Renate Zauscher, Erdweg

Seit nunmehr einem Jahr ist die Windkraftanlage im Buchwald bei Welshofen fertiggestellt. Sie darf jedoch nach wie vor nur nachts betrieben werden. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht München entschieden: Einen Eilantrag der Betreibergesellschaft, der Bürgerwindenergie Erdweg GmbH & Co.KG , mit dem diese eine zumindest vorläufige Betriebserlaubnis auch tagsüber erreichen wollte, wurde abgelehnt. Noch keine Entscheidung gibt es bezüglich des sogenannten "Hauptsacheverfahrens", der Klage, die der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. gegen die Genehmigung der Anlage durch das Landratsamt Dachau eingereicht hat.

Der Streit zwischen der Betreibergesellschaft, die die Anlage mit Genehmigung des Landratsamtes gebaut hat, und dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz geht also in die nächste Runde. Kern dieses seit mehreren Jahren währenden Streits, der mittlerweile auch den Verwaltungsgerichtshof sowie diverse Behörden beschäftigt hat, ist die Frage, ob kollisionsgefährdete geschützte Vogelarten durch den Betrieb der Windkraftanlage einem "signifikant erhöhten Tötungsrisiko" ausgesetzt wären. Dies nämlich könnte ein artenschutzrechtliches Verbot der Anlage auslösen.

Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung des Landratsamts vom Jahr 2016 hatte zuletzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Oktober 2019 geäußert und gefordert, "ausreichend verständlich und nachvollziehbar darzulegen", dass kein artenschutzrechtliches Genehmigungshindernis vorliege. In früheren Gerichtsverhandlungen und von unterschiedlichen Behörden waren über die Jahre widersprüchliche Aussagen zu artenschutzrechtlichen Belangen gemacht worden, wobei es vor allem um die Methodik der Gutachten gegangen war, die von Klägerseite wie von der Betreibergesellschaft vorgelegt worden waren. Jetzt wollte der VGH "eine Einschätzung aus einem Guss der hierzu berufenen Behörden" erhalten.

Die Ende Januar vom Landratsamt Dachau vorgelegte Stellungnahme entsprach jedoch nicht den Erwartungen des Gerichts. Sie sei "nicht geeignet gewesen", erklärt die Pressestelle des Verwaltungsgerichts zusammenfassend, um die in früheren Gerichtsentscheidungen dargelegten Mängel und Widersprüche in den artenschutzrechtlichen Genehmigungsunterlagen und den nachfolgenden Bewertungen durch die beteiligten Behörden zu beheben. Eine "positive Einschätzung", dass die Genehmigung der Windenergieanlage artenschutzrechtlich rechtmäßig erfolgt sei, sei damit weiterhin nicht möglich.

Betont wird im Beschluss des Gerichts, dass nicht nur dem Artenschutz sondern auch den von der Betreibergesellschaft getätigten Investitionen Gewicht zuzumessen sei. Andererseits wäre es "ureigene Aufgabe" der Betreiberin gewesen, eine den gesetzlichen Vorgaben genügende artenschutzrechtliche Untersuchung vorzulegen.

Gegen die Ablehnung ihres Eilantrags kann die Betreibergesellschaft binnen zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgericht erheben. Ob das Verwaltungsgericht in diesem Fall die Beschwerdeentscheidung des VGH abwarten werde oder ob die Kammer das weiterhin anhängige Hauptsacheverfahren wie ursprünglich geplant mündlich verhandeln wird, sobald die Corona-Pandemie dies zulasse, sei "derzeit noch nicht absehbar", teilt die Pressestelle des Gerichts mit.

Erich Wust von der Firma Wust - Wind & Sonne, die die Anlage im Buchwald gebaut hat und von der "Bürgerwind Erdweg" mit der Betriebsleitung beauftragt ist, bedauert sehr, dass die Behandlung des Eilantrags wegen der Corona-Problematik nicht in einer mündlichen Verhandlung erfolgt ist. Man wäre bei der Behandlung der sehr komplexen Zusammenhänge durch das Gericht gerne persönlich anwesend gewesen, um zur ein oder anderen aufgeworfenen Frage Stellung nehmen zu können. "Wir sind zwar nicht in Weltuntergangsstimmung", sagt Wust, "uns laufen aber die Kosten davon, wir müssen jetzt ein neues Finanzierungskonzept aufstellen." Kleine Unternehmen wie das eigene würden sehr schnell an ihre finanziellen Grenzen gelangen. Man werde umgehend eine Eil-Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss beim VGH einreichen, deren Behandlung aber dennoch wieder mit einer voraussichtlich mehrmonatigen Wartezeit verbunden sei.

Das Landratsamt Dachau erklärt dazu, man nehme die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und warte weiter die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ab.

© SZ vom 14.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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