Prozessbeginn in München:Mordversuch mit Maßkrug

  • Ein Besucher des Dachauer Volksfestes 2014 steht von heute an wegen Mordversuchs vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts München II.
  • Der 24-Jährige hat laut Anklage einen Streitschlichter mit einen Maßkrug niedergeschlagen und dem schon bewusstlosen Opfer mit einem zweiten Krug noch drei Hiebe gegen den Kopf versetzt.
  • Vorangegangen war eine Auseinandersetzung des Angreifers mit einem Bekannten um ein Handy. Das spätere Opfer wollte den Streit schlichten.

Von Wolfgang Eitler

Der Volksfestauftakt in Dachau im vergangenen Sommer 2014 hätte gewalttätiger nicht sein können. Einem 40-jährigen Münchner wurde ein Maßkrug so heftig auf den Kopf geschlagen, dass er Schnittwunden, eine Gehirnerschütterung und eine Schädelprellung erlitt. Jetzt muss sich ein damals 24-jähriger Dachauer von Dienstag, 31.März an vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts München II wegen des Vorwurfs des Mordversuchs und der schweren Körperverletzung verantworten.

Nach den ersten Ermittlungen der Dachauer Polizei, war es am Samstag, 9. August 2014, gegen 23.20 Uhr im Biergarten eines Festzelts zu einem verbalen Streit gekommen. Als ein Münchner den Streit schlichten wollte, habe einer der beiden Streitenden nach einem Maßkrug gegriffen und ihn dem 40-Jährigen mehrmals gegen den Kopf geschlagen, obwohl umstehende Festbesucher dies zu verhindern versuchten. Das Opfer musste zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Seine Kopfverletzungen wurden glücklicherweise als "nicht lebensbedrohlich" diagnostiziert.

Streit um ein Handy

Die weiteren Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck und der Staatsanwaltschaft München II übernommen, da von einem versuchten Tötungsdelikt auszugehen war. Der zuständige Richter erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes gegen den damals 24 Jährigen. Der junge Mann befindet sich seit Sonntag, 10. August 2014, in Untersuchungshaft. Allerdings stritt er die Tat vor dem Haftrichter ab.

Jetzt aber beginnt am Dienstag, 31. März, der Prozess gegen ihn vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts München II. Schwurgerichtskammern behandeln vor allem Delikte des Mords oder des Totschlags. Sie bestehen aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte versucht haben, den 40-jährigen Münchner zu ermorden. Unmittelbar vor dem Angriff soll der Dachauer wegen eines Handys in eine Auseinandersetzung mit einem Bekannten geraten sein. Dessen Volksfestbegleiter, der 40-jährige Münchner, soll versucht haben, den Streit zu schlichten und den Angeklagten zu sich hergewinkt haben. Der aber soll ihm unvermittelt mit einem Maßkrug einen heftigen Schlag auf den Kopf versetzt haben. Der Maßkrug sei dabei zu Bruch gegangen.

Der mutmaßliche Täter war betrunken

Nun wäre ein Mordversuch nur dann gegeben, wenn dem Angeklagten aus Dachau nachgewiesen werden kann, dass er die tödlichen Folgen der Maßkrugattacke billigend in Kauf genommen hätte. Genau das hält die Staatsanwaltschaft für erwiesen. Kommt die Schwurgerichtskammer zum selben Schluss, hätte der Angeklagte versucht, einen anderen Menschen heimtückisch und aus niederen Beweggründen zu töten. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat betrunken. Bei ihm wurden 1,0 Promille im Blut gemessen.

Beim Dachauer Volksfestauftakt 2014 war es übrigens zu mehreren Attacken gekommen. Die Polizeiinspektion berichtete damals von zahlreichen Gewalttaten. Als eher harmlos wertete sie noch den Ausraster eines Mannes, der mit einem Baseballschläger um sich geschlagen hatte. Das Gerät war aus Plastik. Dagegen wurde ein 26-jähriger Mann aus Haimhausen durch einen Schlag mit einem Maßkrug auf den Kopf verletzt. Der Täter konnte unerkannt fliehen. Der Angeklagte vor der Schwurgerichtskammer hatte ebenfalls versucht, sich aus dem Staub zu machen, wurde aber wenig später nach Zeugenhinweisen von Beamten der Polizeiinspektion Dachau inhaftiert.

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