Prozess:Studentin verklagt Dachauer Feuerwehr

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Durch einen umgestürzten Heizstrahler erleidet eine Besucherin des Faschingsballs 2018 schwere Verbrennungen. Nun fordert sie 7000 Euro Schmerzensgeld.

Von Andreas Salch, Dachau/München

Eine Studentin hat die Freiwillige Feuerwehr Dachau in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München II auf Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro verklagt. Beim Faschingsball der Wehr Anfang Februar 2018 war auf die 23-Jährige im Raucherbereich vor dem Ludwig-Thoma-Haus ein Heizstrahler gefallen. Dadurch erlitt sie großflächige Verbrennung zweiten Grades auf der Vorderseite ihres linken Armes. An den Folgen trägt die 23-Jährige bis heute. Ihr Anwalt Peter Bürgel sagte in der Verhandlung am Donnerstag, seine Mandantin habe laut ärztlichem Attest einen "Dauerschaden" erlitten. Die Verantwortlichen hätten dafür sorgen müssen, dass es nicht zu dem Unfall kommt. Umgefallen sein soll der Heizstrahler, weil angeblich eine betrunkene Frau dagegen gestoßen war. Von ihr fehlt bis heute allerdings jede Spur.

Verantwortlich für die Organisation und den Ablauf des Faschingsballs sind der Erste Vorsitzende Stefan Fichtl und sein Stellvertreter Sebastian Fritsch. Sie betonten in der Verhandlung, dass ihnen leid tue, was passiert ist. Erfahren hätten sie von dem Zwischenfall erst im Nachhinein. Dennoch, so Fichtl, müsse geklärt werden, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Einen Vergleich mit der Klägerin lehnten sie aus diesem Grund ab.

"Dann hat das für mich persönliche Konsequenzen"

Der Heizstrahler, der auf die Studentin gefallen war, soll auf einer nicht ganz ebenen Stelle gestanden haben. Diese ist mit Kopfsteinpflaster gepflastert und hat eine leichte Neigung. Er habe darauf geachtet, dass der Strahler "möglichst plan hingestellt" wurde, versicherte Fichtl. Sollte das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass er eine Mitschuld trage, betonte der Erste Vorsitzende der Freiwilligen Feuerwehr Dachau, "dann hat das für mich persönliche Konsequenzen." Dann werde er sich zurückziehen und nicht mehr Verantwortung übernehmen.

Seit er und sein Stellvertreter sich um die Organisation des Faschingsballs kümmern, so Fichtl, sei massiv in die Sicherheit der Veranstaltung investiert worden. "Bei uns hat Sicherheit oberste Priorität", stellte Fichtl klar und fügte hinzu: "Mehr geht nicht." Als Konsequenz aus dem Unfall sei der Faschingsball im vergangenen Jahr abgesagt worden. Außerdem habe man sich dafür entschieden, keine Heizstrahler mehr aufzustellen.

Die schwer verletzte Studentin sagte bei ihrer Vernehmung durch die Vorsitzende Richterin der 12. Kammer, sie könne sich aufgrund der Verbrennungen seit zwei Jahren nicht mehr sonnen. An der betroffenen Hautstelle spüre sie bis heute nichts. Ob die Sensibilität der Haut wieder zurückkomme, sei unklar, habe ihr der Arzt erst vor kurzem erklärt. Trotz allem habe sie noch Glück gehabt, meinte die 23-Jährige.

Es geschah im Raucherbereich des Feuerwehrballs

Als sie kurz nach zwei Uhr morgens an jenem 4. Februar 2018 mit Bekannten im Raucherbereich gestanden habe, habe plötzlich jemand geschrien. Daraufhin habe sie sich umgedreht. Hätte sie dies nicht getan, wäre sie von dem Heizstrahler am Hinterkopf getroffen worden. Nach dem Kontakt mit dem Heizstrahler habe sie aufgeschrien und das Bewusstsein verloren. Bekannte leisteten Erste Hilfe. Anschließend wurde die 23-Jährige von einem Rettungswagen ins Kreiskrankenhaus gebracht und versorgt. Danach verließ sie die Klinik auf eigenen Wunsch wieder. Als die Brandverletzung tags darauf im Kreiskrankenhaus kontrolliert wurden, habe man ihr gesagt: "Nach zwei Wochen wird alles wieder gut sein." Da sie "höllische Schmerzen" gehabt habe, so die Klägerin, hätten ihre Eltern sie gedrängt, sich im Klinikum Bogenhausen untersuchen zu lassen. Die Ärzte dort entschieden sich angesichts der Schwere der Verbrennung, die betroffene Hautpartie zu operieren und mit synthetischer Kunsthaut zu versehen.

Der Anwalt der Dachauer Feuerwehr, Michael Reindl, erklärte, er könne keinen Verstoß gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht durch seine Mandanten erkennen. Rechtsanwalt Peter Bürgel meinte, die Heizstrahler seien völlig ungeeignet gewesen. "Den stoßen Sie ganz locker um", sagte er zur Richterin. Außerdem betonte Bürgel, dass er die Dachauer Feuerwehr nicht kritisieren wolle. Sie leiste Herausragendes. Klage habe seine Mandantin nur erhoben, weil die Haftpflichtversicherung der Wehr bislang "nicht besonders kooperativ" gewesen sei. Eine Entscheidung wird das Landgericht München II Mitte März verkünden.

© SZ vom 10.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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