Prozess in München/Dachau:"So viel kriminelle Energie"

Eine Dachauerin bestellt unter falschem Namen Damenhandtaschen für fast 60.000 Euro und bezahlt sie nicht. Gegen das Urteil des Amtsgerichts, zweieinhalb Jahre Gefängnis, geht sie in Berufung und scheitert

Von Andreas Salch, München/Dachau

Als an einem Morgen im April 2016 um sechs Uhr ein halbes Dutzend Polizisten mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür stand, fiel der Freund der Angeklagten aus allen Wolken. Es sei für ihn ein "Megaschock" gewesen, sagte er am Mittwoch vor dem Landgericht München II. Er fühlte sich von seiner Partnerin hintergangen. Er habe die Beziehung sofort beendet und sie aus dem Haus geworfen. Die Beamten der Dachauer Polizei suchten an jenem Morgen in dem Haus nach Damenhandtaschen. Sie fanden 16 Stück, originalverpackt. Es war nur ein kleiner Teil dessen, was die Angeklagte, eine 31-jährige Einzelhandelskauffrau, zwischen Ende April und Anfang Dezember 2015 bei einem Versandhandel im Internet unter falschen Namen bestellt und nicht bezahlt hatte.

Die Handtaschen im Wert von jeweils 149 bis 369 Euro verkaufte sie anschließend über eine Internetverkaufsplattform weiter. Für 50 bis 80 Euro das Stück. Bis der Schwindel aufflog hatte die Bürokauffrau nicht weniger als 262 Mal Damenhandtaschen geordert. Der Schaden, der dem Unternehmen durch den Betrug entstand, belief sich am Ende auf 59 758,31 Euro. Ein Schöffengericht am Amtsgericht Dachau hatte die Einzelhandelskauffrau für die Tat im Februar zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Gegen das Urteil legte die 31-Jährige am Mittwoch nun Berufung vor dem Landgericht München II ein. Ihr Ziel: Eine Freiheitsstrafe, die noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Tat räumte sie ohne Wenn und Aber ein. Die Einzelhandelskauffrau ist dreifach einschlägig vorbestraft. Zur Tatzeit stand sie unter offener Bewährung. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatte auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, um zu erreichen, dass die Angeklagte zu einer höheren Strafe verurteilt wird.

Wie sie auf die "Idee" mit den Handtaschen gekommen sei, fragte die Vorsitzende Richterin die 31-Jährige. "Ich habe irgendwas gesucht, womit man schnell Geld verdient", lautete die Antwort. Erst habe sie es mit einer Tasche probiert "und dann lief's". Unterstützt wurde die Angeklagte von zwei Zustellern eines Paketdienstleisters. Diese legten auf Wunsch der Einzelhandelskauffrau Päckchen mit von ihr erfundenen Adressen auf die Seite und übergaben sie ihr. Oder aber die Angeklagte verfolgte ihre Bestellungen im Internet. So wusste sie, wann die Zusteller eines anderen Paketdienstleisters an den falschen Adressen erschienen, die sie bei ihren Bestellungen angegeben hatte. Die Päckchen ließ sich die 31-Jährige dann gleich auf der Straße übergeben. Die zwei Zusteller, die mit der 31-Jährigen zusammenarbeiteten, verloren deshalb ihren Job.

"Das ist eine enorme kriminelle Energie, die Sie da entwickelt haben", sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht München II zu der Einzelhandelskauffrau. Diese Energie "hätten Sie auch in etwas Sinnvolles stecken können". Die Angeklagte entgegnete kleinlaut: "Das weiß ich jetzt auch im Nachhinein." Ihr Anwalt Tom Heindl sagte, die Eltern seiner Mandantin hätten zugesichert, den entstandenen Schaden für ihre Tochter wiedergutzumachen in der Hoffnung, dass das Gericht eine Bewährungsstrafe verhängt. "So läuft das hier nicht", sagte die Richterin dann bei der Urteilsbegründung und beließ es bei der vom Amtsgericht verhängten Strafe. Besonders kreidete sie der 31-Jährigen an, dass sie nur zwei Monate nach ihrer letzten Verurteilung mit der Betrugsserie begonnen habe. "So viel kriminelle Energie sieht man selten", stellte die Richterin fest.

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