Prozess:Burger King darf keine Flyer mehr an Dachauer KZ-Gedenkstätte verteilen

Burger King

Die Betreiber von Burger King in Dachau hatten sich Kundschaft unter den Besuchern der KZ-Gedenkstätte erhofft.

(Foto: Niels Jörgensen)

Selbst der Anwalt der Fast-Food-Kette bezeichnete die Aktion als "pietätlos und geschmacklos".

Von Benjamin Emonts

Mehr als 800 000 Besucher aus aller Welt kommen jährlich in die KZ-Gedenkstätte Dachau, um den Opfern des Nationalsozialismus zu gedenken. Einen Teil davon wollte der Betreiber des wenige Minuten entfernt liegenden Burger-Kings offenbar als Kunden gewinnen. Auf dem Parkplatz der Gedenkstätte ließ er immer wieder Werbeflyer verteilen, um die Besucher in sein Lokal zu locken.

Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten erachtet dies als entwürdigend für den Erinnerungsort und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die R.O.I. Gastroholding GmbH, die hinter der Dachauer Fast-Food-Filiale steht. Diese legte Widerspruch ein. Im Gerichtsprozess am Mittwoch vor dem Landgericht München II ruderte sie jedoch zurück. Man schloss einen Vergleich, indem die Holding die einstweilige Verfügung vom 3. März anerkennt und die Kosten des Rechtsstreits trägt.

Mit den Flyeraktionen auf dem Parkplatz der Gedenkstätte sollte es damit endgültig vorbei sein, andernfalls blühen der Beklagten empfindliche Geldstrafen. Der Betreiber des Lokals blieb der Verhandlung am Mittwoch fern. Sein Anwalt zeigte sich von Beginn an bemüht, eine gütliche Einigung in dem Konflikt zu finden. Dass Flyer an der Gedenkstätte verteilt wurden, sei "pietät- und geschmacklos", räumte er ein. "Es wird in Zukunft alles getan, dass so etwas nicht mehr passiert und der Ort geschützt wird."

Nach Auskunft der Dachauer Gedenkstättenleiterin Gabriele Hammermann sind in den vergangenen Jahren immer wieder Flyer des Restaurants auf dem Parkplatz der Gedenkstätte verteilt worden. Das Sicherheitspersonal musste die Verteiler mindestens zehn Mal des Platzes verweisen. Einige Male lagen die Flyer auch morgens am Boden des Parkplatzes. Zuletzt waren die Verteiler am 19. und 22. Februar aktiv, auch am Tag, als das gestohlene KZ-Tor zurückgebracht wurde und die internationale Presse in Dachau versammelt war. Der Anwalt der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, Dominik Härtl, sprach von einer "verheerenden Öffentlichkeitswirkung" dieser Flyer-Aktionen. Werbung sei mit dem Gedenkort "schlicht unvereinbar".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: