Prozess am Amtsgericht:Dummheit wird bestraft

Falschaussage kostet Autofahrer aus Vierkirchen 7500 Euro

Von Benjamin Emonts, Dachau

Freundlich gesagt, hat sich der Angeklagte am Dachauer Amtsgericht nicht gerade als Intelligenzbestie erwiesen. Richtiger aber ist: Er verhielt sich einfach nur dumm. Nach einem Unfall am Ortseingang von Pasenbach, bei dem er mit seinem Wagen in einen Zaun gekracht war, rief er zwar die Polizei, fuhr dann aber davon, obwohl er offensichtlich gar nicht schuld war. Ein entgegenkommender Bekannter war mit seinem Auto auf seine Fahrbahnseite geraten und hatte ihn zu dem Ausweichmanöver gezwungen. Anstatt dem Gericht das später so zu schildern, schützte der Angeklagte seinen Bekannten, der von einem dritten Verkehrsteilnehmer jedoch als Unfallverursacher enttarnt wurde. Der Angeklagte aus Vierkirchen wurde nun wegen versuchter Strafvereitelung in Tateinheit mit uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt.

Und er kam damit noch relativ glimpflich davon. Der 27-Jährige ist wahrhaftig kein Unbekannter am Dachauer Amtsgericht. Seit dem Jahr 2009 hat er insgesamt fünf Vorstrafen gesammelt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr, falscher Verdächtigung oder unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. Seine uneidliche Falschaussage zugunsten seines Bekannten machte er bei der Verhandlung im November 2016 trotz zweifacher, offener Bewährungsstrafe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte deshalb nun eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung. "Sie haben sich Ihre Vorverurteilungen nie zur Warnung dienen lassen", sagte sie.

Die damalige Gerichtsverhandlung hatte die Wahrheit ans Licht gebracht. Ein neutraler Beobachter schilderte dem Gericht glaubhaft den wahren Unfallhergang, wonach der Bekannte des Angeklagten mit seinem Wagen auf die Gegenfahrbahn geraten sei und somit den Unfall verursacht habe. Am Zaun einer Vierkirchner Firma war damals ein Schaden von 2100 Euro entstanden. Der Bekannte des Angeklagten wurde wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt, der Vierkirchner kassierte eine Strafe wegen Unfallflucht. Nach der ersten Verhandlung fand er zudem eine Anzeige wegen des Verdachts auf eine uneidliche Falschaussage in seinem Briefkasten. Und ebenso ein 32-jähriger Mann aus Markt Indersdorf, der damals Beifahrer des Unfallverursachers war und ebenfalls eine Falschaussage zu dessen Gunsten machte. Da der Indersdorfer strafrechtlich davor nie in Erscheinung getreten war, erhielt er eine moderate Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro. Der Vierkirchner muss hingegen 7500 Euro zahlen. Er nannte als Motiv seiner Falschaussage, dass er Angst gehabt habe, dass der Unfallverursacher und dessen Freunde nicht mehr in seine Kneipe kommen würden. Damals seien sie alle noch eine Clique gewesen und er habe nicht als Verräter dastehen wollen. Ein Zuschauer am Dachauer Amtsgericht, offensichtlich keiner seiner Freunde, sprang während der Urteilsverkündung wutentbrannt auf und rief: "Ein halbes Jahr nach Stadelheim gehört er. Ein Witz ist das hier." Amtsrichter Tobias Bauer wirkte sichtlich irritiert. Er legte dem Angeklagten positiv aus, dass er noch vor der Verhandlung in einem Brief seine Falschaussage vollumfänglich gestanden hatte. Und er traue ihm zu, sein Leben doch noch in den Griff zu bekommen.

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