Prozess am Amtsgericht Dachau:Fast wie bei Kain und Abel

Zwei Brüder leben gemeinsam auf einem Hof. Seit Jahren liefern sich beide einen heftigen Clinch. Nun bringt sie ihre Feindschaft vor Gericht, weil der eine dem anderen eine Schneeschaufel über den Kopf zieht

Von Robert Stocker, Dachau

Dass sich Nachbarn wegen einer Bagatelle in die Haare geraten, ist keine Seltenheit. Dass sich Brüder regelrecht bekämpfen, wenn sie als Nachbarn nebeneinander wohnen, ist wohl eher ein tragischer Einzelfall. Den gibt es in einem Ort nordöstlich von Dachau, wo zwei Brüder ein Doppelhaus auf einem Hof bewohnen. Seit Jahren schwelt hier ein Familienstreit, der immer wieder mal zum Ausbruch kommt. Die Fehde ist seit Jahren aktenkundig, weil die Brüder schon einmal eine Auseinandersetzung vor Gericht austrugen. Ihre Feindschaft brachte sie jetzt vor das Dachauer Amtsgericht. Einer der beiden ist wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. "Die Beteiligten sitzen auf einem Pulverfass, das jederzeit explodieren kann", sagte Amtsrichter Tobias Bauer in der Urteilsbegründung.

Am 12. Januar dieses Jahres eskalierte der Streit wieder einmal. Die Anklage warf einem der beiden Brüder vor, den anderen dabei mit einer Schneeschaufel geschlagen und ihm eine klaffende Wunde am Hinterkopf zugefügt zu haben. Nach eigenen Angaben erlitt der Mann auch ein Schädelhirntrauma und Prellungen, weil er versuchte, den Schlag mit einem Arm abzuwehren und dann zu Boden stürzte.

Grund der Auseinandersetzung war ein banaler Anlass: Einer der beiden Brüder, das spätere Opfer, hatte mit seinem Traktor auf dem Hof Schnee geräumt. Dabei türmte er hinter dem Auto des Bruders einen Schneehaufen auf. Diesen schaufelte der 60-Jährige wieder weg und schmiss den Schnee in die Hofeinfahrt. Kurz darauf lag der Schneehaufen wieder hinter dem Auto. Der Angeklagte geriet in Rage und stellte einen Mitarbeiter seines Bruders zur Rede, der sich auf dem Hof befand. Er packte ihn am Kragen und beschimpfte ihn. Der Bruder des Angeklagten kam hinzu und versuchte, seinen Mitarbeiter von seinem Bruder wegzuziehen. Der Angeklagte ließ den Mitarbeiter los, griff sich eine Schneeschaufel und zog sie seinem Bruder über den Kopf. "Ich habe heute noch Kopfschmerzen", sagte er vor Gericht.

Die 60-jährige Lebensgefährtin des Opfers beobachtete den Streit aus einem Badfenster des Doppelhauses. Sie schilderte, wie es zum Schlag mit der Schneeschaufel kam. Auch der 19-jährige Sohn des Angeklagten sei in die Auseinandersetzung verwickelt gewesen. "Schlag ihn", soll er seinem Vater zugerufen haben. Als die 60-Jährige auf die Treppe der Terrasse ging, wollte sie den Bruder ihres Lebensgefährten zur Rede stellen. Der habe sie dann wüst beschimpft. "Du hältst ganz dei Fotzn, du Schlampn", habe er gebrüllt. Die Frau bestätigte vor Gericht, dass das Leben auf dem Hof die Hölle ist. "Täglich gibt es Beschimpfungen und Beleidigungen." Die Situation sei schon öfter eskaliert. Der 43-jährige Mitarbeiter des Opfers bestätigte den Ablauf der Auseinandersetzung, wie ihn sein Chef geschildert hatte. "Dich jage ich noch vom Hof", habe dessen Bruder ihn angebrüllt. Dann habe er einen Eisbrocken nach ihm geworfen. An die Beschaffenheit der Schaufel konnte er sich nicht mehr genau erinnern. Bei der Polizei hatte er ausgesagt, dass die Schaufel einen hölzernen Stiel und vorn eine metallene Kante hatte. Vor Gericht sagte er, dass die Schaufelfläche komplett aus Metall bestand.

Der Angeklagte äußerte sich nicht selbst vor Gericht. Seine Version des Geschehens trug sein Verteidiger vor. Demzufolge zog er seinem Bruder keine Schaufel über den Kopf. Vielmehr habe ihn dieser mit einem Eisbrocken beworfen. Sein Bruder sei ausgerutscht, gestürzt und habe sich am Kopf verletzt. Diese Version stützte sein 19-jähriger Sohn. "Ich habe keine Schaufel gesehen", sagte er. Von einer Verletzung des Onkels habe er nichts mitbekommen. Vor seiner Aussage ermahnte ihn Richter Bauer, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Der Vorsitzende gab einem Antrag des Anwalts des Opfers statt, den 19-Jährigen unter Eid zu nehmen. Der Verteidiger des Angeklagten wollte durch ein Gutachten bestätigen lassen, dass die Verletzungen des Opfers auch von einem Sturz herrühren können. Amtsrichter Bauer lehnte den Antrag ab. Ursache der Kopfverletzung sei mit Sicherheit ein Schlag.

Die Staatsanwältin sah die Anklage durch die Zeugenaussagen bestätigt. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und zwei Wochen wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf Freispruch, weil er Widersprüche in den Zeugenaussagen sah. Amtsrichter Bauer verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Der Mitarbeiter des Opfers habe den Tatablauf sehr schlüssig geschildert. Auch die Aussage der Lebensgefährtin sei nachvollziehbar. Hintergrund der Tat sei ein lange währender Familienstreit. Das habe er auch bei der Strafe berücksichtigt.

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