Prägendes Gebäude:Eine Frage der Sicherheit

Prägendes Gebäude: Erhalten oder abreißen? Mit dieser Frage beschäftigen sich nicht nur die Gemeinderäte. Auch die Bürger sind über das verfallene Anwesen an der Freiherrnstraße in Weichs unterschiedlicher Meinung.

Erhalten oder abreißen? Mit dieser Frage beschäftigen sich nicht nur die Gemeinderäte. Auch die Bürger sind über das verfallene Anwesen an der Freiherrnstraße in Weichs unterschiedlicher Meinung.

(Foto: Toni Heigl)

Weichser Gemeinderäte votieren für den Abriss des verfallenen, aber denkmalgeschützten Anwesens in der Ortsmitte. Die endgültige Entscheidung treffen jedoch die Kreisbehörde und das Amt für Denkmalpflege

Von Sonja Siegmund, Weichs

Für viele Bürger ist dieses denkmalgeschützte Anwesen in der Ortsmitte von Weichs ein Ärgernis, andere sehen darin wertvolle historische Bausubstanz, die man erhalten muss. Die Rede ist von dem ortsbildprägenden landwirtschaftlichen Anwesen mit freistehendem Stallstadel in der Freiherrnstraße. Der Bauausschuss hat sich im August mit dem Antrag auf Abbruch befasst und zugestimmt. Nachdem die Abstimmung mit vier zu drei Stimmen sehr knapp ausgefallen war, wurde der Antrag nun dem Gemeinderat vorgelegt. Nach eingehender Diskussion stimmten die Räte der Abbruchgenehmigung zu: mit elf zu vier Stimmen. Letztendlich entscheiden indes das Landratsamt und das Landesamt für Denkmalpflege über die Abrisserlaubnis.

Der um 1890/1900 erbaute Bauernhof ist in der Bayerischen Denkmalliste als "zweigeschossiges Wohnhaus mit Putzbandgliederung und Schopfwalmdach" vermerkt. Das zugehörige zweite Gebäude wird in der Liste als "erdgeschossiger Stallstadel mit mehrschiffigem böhmischem Kappengewölbe über Steinsäulen" aufgeführt. Bereits im Jahr 2003 war dem Gemeinderat ein Abbruchantrag vorgelegt worden, dem seinerzeit auch zugestimmt worden war. Mittlerweile ist die Gültigkeit der Genehmigung vor 15 Jahren aber wieder erloschen. Seit einiger Zeit ist das Anwesen so baufällig, dass eine Begehung nicht mehr möglich ist. Nun müssen Baugerüste eine der Hausfronten sichern, Schilder warnen vor Einsturzgefahr und ein Stahlzaun grenzt das weiträumige Anwesen zur Straße hin ab.

In einem Gespräch habe Kreisbaumeister Georg Meier erklärt, dass das Landratsamt ein Gutachten bezüglich der Standsicherheit von Wohnhaus und Stadel angefordert habe, berichtete Bürgermeister Harald Mundl (WBV) in der Sitzung. Nach Fertigstellung dieser Expertise könnte beurteilt werden, ob die Erhaltung der Gebäude mit "unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist". Letztendlich liege die Entscheidung für den Abriss von denkmalgeschützten Gebäuden indes immer beim Landratsamt und der Denkmalschutzbehörde.

Vor der Abstimmung im Gemeinderat wurde zwischen Befürwortern und Gegnern der Abbruchgenehmigung lebhaft diskutiert. Bürgermeister Mundl erklärte, dass es in Weichs noch andere, erhaltenswerte Ensembles gebe - beispielsweise die historischen Mühlengebäude an der Glonn. Mundl befürchtet, dass die Renovierung des Anwesens sehr teuer und aufwendig werden könnte. CSU-Gemeinderat Martin Betz bezweifelt, dass es an diesem "alten Gemäuer irgendetwas Erhaltenswertes gibt". Vielmehr sollte die Gemeinde einen sinnvollen Bebauungsplan erstellen, um die gezielte Entwicklung des Ortes voranzutreiben. Dieser Erklärung widersprach Günter Schilcher (WBV), der das Krüppelwalmdach des Wohnhauses als besonders ortsbildprägend und erhaltenswert sieht. In diesem Kontext erklärte Schilcher, dass die Baufälligkeit des Anwesens auf Versäumnisse der Besitzer zurückzuführen sei, "denn Besitz verpflichtet ja auch", sagte er. Petra Hesse (SPD) bedauerte, "dass wieder ein typisches Weichser Bauernhaus verschwinden wird, weil man es über viele Jahre verfallen ließ". Für Florian Betz (WBV) steht vor allem das Sicherheitsrisiko im Vordergrund, denn Straße und Gehweg rund um das Anwesen seien akut gefährdet.

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