Süddeutsche Zeitung

Plakatierungsverordnung für Weichs:Wahlwerbung nach Vorschrift

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Weichser Gemeinderat beschließt Plakatierungsverordnung

Sollen Plakatwände zur Werbung für politische oder kulturelle Veranstaltungen in der Gemeinde Weichs künftig eingeschränkt werden? Mit einer Plakatierungsverordnung haben sich die Räte bereits vor vier Jahren befasst, ohne zu einem Entschluss gekommen zu sein. In der ersten Sitzung 2019 wurde das Thema erneut ziemlich kontrovers behandelt. Mit einer knappen Mehrheit hat der Gemeinderat jetzt eine Verordnung beschlossen.

Im Kontext zu den Bundestagswahlen 2018 sei es immer wieder zu Beschwerden aus der Bevölkerung über die Vielzahl der Plakate gekommen, erklärte Bürgermeister Harald Mundl (WBV). Insbesondere der Standort des AfD-Plakats in der Nähe der Flüchtlingsunterkunft in der Freisinger Straße habe große Empörung ausgelöst. Zudem störten sich viele Bürger an dem Ausmaß und der häufig vorkommenden Beschädigung der Plakate. Zu klären gab es zudem, wie viele Plakatwände in welcher Größe und an welchen Standorten aufgestellt werden sollen.

Bürgermeister Mundl wies eingangs der Debatte deutlich darauf hin, dass er in Anbetracht eines schöneren Ortsbildes für eine Verordnung sei. Für seinen Stellvertreter Martin Hofmann (CSU) gehören Werbeplakate zu einer "freiheitlichen Demokratie mit freien Wahlen". SPD-Gemeinderätin Petra Hesse zufolge sind Wahlplakate bloße Geldverschwendung, denn die Wähler haben sich auch ohne Plakatwerbung bereits ihre Meinung gebildet, wen sie wählen werden. Nach Ansicht von Herbert Rahn (Freie Wähler) sieht es in Gemeinden mit Plakatierungsverordnung weniger schlimm aus. Er befürchtet indes, dass die eingeschränkte Größe der Plakatwände zum Problem werden könnte. Für Birgit Singer (CSU) haben Plakatwände den Nachteil, dass im Vorbeifahren nicht jeder Aushang einzelner Parteien erkannt werde. Plakatwerbung für den Kulturbereich möchte sie indes nicht einschränken. Nach längerer Diskussion einigte sich der Gemeinderat, dass örtliche Vereine wie bisher ihre Veranstaltungen bewerben könnten. Bezüglich Wahlen, Volksbegehren und Bürgerentscheide sprachen sich die Räte indes mit neun zu sieben Stimmen für eine Plakatierungsverordnung aus.

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Quelle:
SZ vom 01.02.2019 / sies
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