Vor Gericht:Klage gegen VR Bank Dachau abgewiesen

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Die Dachauer Volksbank ist nicht dazu verpflichtet, für den durch Phishing-Kriminelle verursachten Schaden von mehr als 20 000 Euro aufzukommen. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Die Bank muss in einem Fall von Phishing-Kriminalität keinen Schadenersatz zahlen.

Von Miriam Dahlinger, München/Dachau

Im Prozess um einen Fall von Phishing-Kriminalität hat das Landgericht München die Klage einer Dachauer Bank-Kundin abgewiesen. Die Kundin der VR Bank Dachau hatte ihre Bank auf Schadensersatz verklagt, nachdem Cyber-Kriminelle mehr als 20 000 Euro von ihrem Konto sowie den Konten ihres Mannes und ihres Sohnes abgebucht hatten. Nun urteilte das Gericht vergangenen Freitag, dass die Klägerin keinen Anspruch "auf Gutschrift oder anderweitige Erstattung" gegenüber ihrer Bank geltend machen könne.

Beim sogenannten Phishing versuchen Internet-Betrüger, Zugangsdaten von Bankkunden abzugreifen, indem sie Kunden auf Webseiten locken oder sie zu Test- oder Rücküberweisungen auffordern. Dabei ist es fast unmöglich, die Täter ausfindig zu machen. Allerdings können die kontoführenden Banken, in diesem Fall die VR Bank Dachau, theoretisch für Fälle von Phishing haftbar gemacht werden, wenn sie beispielsweise nicht über gewisse Sicherheitsrisiken informieren. Keine Mitschuld trägt die Bank jedoch, wenn sich Kunden "grob fahrlässig" verhalten.

Die Kundin hat aus Sicht des Gerichts grob fahrlässig gehandelt

Diese grobe Fahrlässigkeit sei aus Sicht des Gerichts im Fall der Klägerin aber durch ein Zusammenspiel verschiedener Unachtsamkeiten gegeben. Demnach habe sich die Optik der beiden Schreiben beim genauen Hinsehen unterschieden, außerdem habe die Phishing-Mail über mehrere Rechtschreibfehler verfügt und zudem hätte die Kundin stutzig werden müssen, als sie innerhalb einer kurzen Zeit zwei Schreiben erhalten habe. Trotzdem sei die Klägerin dem beschriebenen Verfahren der Phishing-Mail gefolgt und habe sich mit ihren Bankdaten auf der falschen Webseite eingeloggt.

Die Klägerin hatte zuvor die am ersten Prozesstag von der Bank angebotene Vergleichszahlung in Höhe von 2000 Euro nach einer Bedenkfrist von einer Woche abgelehnt. Damit steht ihr die Möglichkeit offen, mit ihrer Klage in eine höhere Instanz zu ziehen.

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