Süddeutsche Zeitung

Pfaffenhofen/Glonn:Gute Nachrichten für Anlieger

Pfaffenhofen fordert nachträglich keine Erschließungsbeiträge

Die Aufregung über die im vergangenen Jahr neu beschlossenen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes ist vielerorts hoch. Nicht so in der kleinen Glonngemeinde im Südwestzipfel des Landkreises. Schon im Januar hatte das Pfaffenhofener Kommunalparlament beschlossen, die geltende Ausbaubeitragssatzung mit ihren Einmalzahlungen beizubehalten und auf wiederkehrende Beiträge zu verzichten. Bürgermeister Helmut Zech (CSU/Parteifrei) versprach "großzügige Regelungen" und die Möglichkeit von Ratenzahlungen, sollten Anlieger durch den Ausbau ihrer Wohnstraße finanziell übermäßig belastet werden. Nun zog der Gemeinderat auch in Sachen Erschließungsbeiträge nach.

Der Gesetzgeber hat den Kommunen eine Frist gesetzt, innerhalb der sie Anwohner nachträglich für Straßenneubaumaßnahmen zur Kasse bitten können. Bis zum 31. März 2021 muss eine Rechnung geschrieben sein, dabei geht es um Baumaßnahmen, die nach dem 1. April 1996 durchgeführt wurden. Die Pfaffenhofener Verwaltung hat 15 Straßen oder Wege mit einer Gesamtlänge von zirka 1500 Metern im Gemeindegebiet ausfindig gemacht, die unter diese Regelungen fallen könnten.

Die Rechtslage ist nicht eindeutig, wie auch Martin Schwarz vom Landratsamt in der Sitzung bestätigte. Doch in Pfaffenhofen scheint die Lage klar: Für die betroffenen Straßen und Wege habe die Gemeinde in der Vergangenheit keinerlei Investitionen getätigt, berichtete Zech. "Dann sollten dort keine Erschließungsbeiträge anfallen", befand Schwarz. Eine sorgfältige Prüfung sei aber wichtig: Denn wenn es die Kommune versäume, ihr zustehende Gebühren zu erheben, liefe sie Gefahr, dass ihr Fördermittel gekürzt würden, erklärte der Landratsamts-Mitarbeiter.

Offen ist zudem noch, welches Verfahren die Kommune künftig bei der Größenberechnung von Ortsrand-Grundstücken anwenden wird, mit der Ausbau- und Erschließungsbeiträge ermittelt werden. Pfaffenhofen hat bisher diese "Tiefenbegrenzung" pauschal auf 50 Meter festgelegt. Es sei eine Regelung, die von den Gerichten nicht mehr anerkannt wird, sagte Schwarz.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3384501
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 18.02.2017 / kram
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.