Pfaffenhofen an der Glonn:Leinenzwang - aber nicht im Wald

Pfaffenhofen findet Kompromiss und erlässt neue Hundeverordnung

Seit mehreren Monaten ist man in Pfaffenhofen auf der Suche nach einem Kompromiss zwischen Hundebesitzern einerseits und Bürgern auf der anderen Seite, die Hunden, vor allem frei laufenden Hunden, skeptisch bis ablehnend gegenüber stehen. Eine erste Verordnung vom Februar dieses Jahres "über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden" war nicht rechtskonform und musste deshalb wieder aufgehoben werden.

Anfang März fand eine "Dialogveranstaltung" statt, bei der Hundehalter wie Jäger ihren jeweiligen Standpunkt darlegen konnten. In die neue Fassung der Verordnung, die am Montagabend vom Gemeinderat Pfaffenhofen an der Glonn verabschiedet wurde, sollten die Ergebnisse dieser Veranstaltung einfließen. Dies ist nur teilweise geschehen. Bürgermeister Helmut Zech (CSU) teilte in der Sitzung mit, dass vom Landratsamt Dachau "dringend" vom Erlass eines vor allem von der Jägerschaft gewünschten Leinenzwangs für Waldgebiete und rund um Wälder abgeraten werde: Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage.

Grundsätzlich sieht die jetzt erlassene Verordnung vor, dass "Kampfhunde" und "große Hunde" mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimetern auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen "ständig an der Leine zu führen sind". Für "große Hunde" gilt allerdings eine Ausnahme: Sie dürfen auf "unbebauten Gebieten im Gemeindebereich" bei einer Entfernung von mehr als 50 Metern zur nächsten Bebauung frei laufen. Verboten ist im übrigen, Hundekot auf öffentlichen Flächen zu hinterlassen. Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaft ihrer Tiere zu entfernen.

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