GerichtsprozessNeonazi zu Geldstrafe verurteilt

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Der Prozess, bei dem ein Münchner Neonazi auf der Anklagebank saß, fand am Landgericht München I statt.
Der Prozess, bei dem ein Münchner Neonazi auf der Anklagebank saß, fand am Landgericht München I statt. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Die Plakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ hingen in mehreren Orten, unter anderem in Petershausen. Ein Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ hat die Aktion nach Auffassung des Gerichts mit organisiert.

Von Anna Schwarz, Petershausen/München

Im Bundestagswahlkampf 2021 wurden Plakate mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ in mehreren Orten in Sachsen und Bayern aufgehängt, unter anderem am Bahnhof in der Landkreisgemeinde Petershausen. Nun ist der Angeklagte, ein Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“, der die Aktion mitorganisiert hat, zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach ihn wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten schuldig. Er erhielt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen, insgesamt sind es 4500 Euro.

Zunächst hatte das Amtsgericht München den damals 42-jährigen Münchner Neonazi zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, doch dagegen legte er Ende 2022 Revision ein. Daraufhin hob das Landgericht München I das Urteil auf und sprach den Stützpunktleiter der Partei frei – mit der Begründung, dass ein Tatnachweis nicht habe geführt werden können. Gegen diesen Freispruch legte wiederum die Staatsanwaltschaft Revision ein, die das Oberste Landesgericht für begründet hielt und den Fall an das Landgericht München I zurückverwies.

„Die Verurteilung ist ein starkes Zeichen gegen Hass und Hetze“

Damals hieß es laut Deutscher Presse-Agentur, dass sich die ursprünglich zuständige Kammer bei dem Freispruch nicht ausreichend mit der Möglichkeit auseinandergesetzt habe, dass sich der Angeklagte strafbar gemacht habe, indem er als Mitverantwortlicher in die Organisation der Plakatierungsaktion eingebunden war.

Zu dem jetzt gefallenen Urteil sagt Alexander Heisler, Sprecher des Dachauer Kreisverbandes der Grünen und Fraktionsvorsitzender im Petershausener Gemeinderat: „Die Verurteilung ist nicht nur ein Urteil gegen den Täter, sondern auch ein starkes Zeichen gegen Hass und Hetze“, denn strafbare Handlungen von Rechtsextremen müssten konsequent verfolgt und geahndet werden. „Diese Plakate sind ekelhaft, sie sind eine klare Bedrohung gegen die Demokratie und das friedliche Miteinander in unserem Land.“ Und er fügt hinzu: „Die Verteidigung unserer demokratischen Grundwerte bleibt eine unserer wichtigsten Aufgaben.“

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