Petershausen:Grüne Gräber

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Die Gemeinde Petershausen ermöglicht im Kollbacher Friedhof alternative Bestattungsformen auf einer Friedwiese oder am Fuße eines Baums. Gebühren werden künftig für die ganze Ruhefrist auf einmal und im Voraus fällig

Von Petra Schafflik, Petershausen

Familien leben oft weit von ihren Verwandten entfernt, manche Menschen sterben ohne nächste Angehörige. Die Pflege einer traditionellen Grabstätte wird deshalb immer öfter als Belastung empfunden, der Wunsch nach alternativen Bestattungsformen wächst. Dieser Entwicklung trägt die Gemeinde Petershausen nun Rechnung: Mit einer Friedwiese, die im Kollbacher Friedhof angelegt wird, und neuartigen Erdkammern für anonyme Beisetzungen. Weil Bürger den Wunsch geäußert haben, nach ihrem Tod am Fuß eines Baums zu ruhen, wird ein geeigneter Friedbaum auf dem Gottesacker in Kollbach gesucht. Alle neuartigen Bestattungsformen billigte der Gemeinderat mit großer Mehrheit. Nur Lydia Thiel und Gerhard Weber (beide CSU) votierten dagegen. Umstritten waren dagegen die neuen Friedhofsgebühren, weil sich zeitgleich auch der Abrechnungsmodus ändern soll. Eine klare Mehrheit billigte schließlich, dass künftig beim Erwerb eines Grabs auch die Kosten der Friedhofspflege für die gesamte 15-jährige Ruhefrist vorausbezahlt werden. Bisher wurden diese Gebühren jährlich entrichtet.

Wer einen Angehörigen auf den gemeindlichen Friedhöfen in Peterhausen oder Kollbach bestatten lassen wollte, erwarb bislang eine Grabstelle für die gesetzlich vorgegebene Ruhefrist von 15 Jahren. Aber damit war es nicht getan. Denn die Kosten für Pflege und Unterhalt der Friedhöfe wurde separat jährlich abgerechnet. Wer ein Familiengrab betreut, zahlte 680 Euro als Grabnutzungsgebühr plus jährliche Pflegekosten, zuletzt 51 Euro im Jahr. Allein 450 Bescheide über kleine Beträge zwischen 13 und 51 Euro verschickt die Gemeinde dafür jährlich. Wegen des hohen Verwaltungsaufwands hatte Kämmerer Daniel Stadelmann vorgeschlagen, mit der neuen Satzung auf eine pauschale Vorauszahlung umzustellen. Ein Modus, wie er in vielen kommunalen und kirchlichen Friedhöfen auch im Landkreis üblich ist. Künftig wird ein Familiengrab auf 15 Jahre dann einmalig pauschal 1430 Euro kosten. Grabnutzer mit alten Verträgen sollen ins neue System geholt werden. Indem sie im kommenden Jahr die Pflegekosten für die restliche Ruhefrist in einem Betrag zahlen.

Dass die Friedhofsgebühren neu festgesetzt werden, war im Rat unumstritten. Denn seit der letzten Kalkulation im Jahr 2011 seien die Kosten gestiegen, die Gebühren decken aktuell nur mehr 48 Prozent der tatsächlichen Kosten, die der Gemeinde entstehen. "Vor allem die Pflege kostet Geld", so der Bürgermeister. Doch der geplante Systemwechsel, hin zu einer vollständigen Vorauszahlung, stieß nicht nur auf Zustimmung. "Viele Bürger wollen einfach nicht auf einmal zahlen", erklärte Josef Gerer (CSU). Petershausener, die schon ein Grab betreuen, müssten doch Vertrauensschutz genießen, sagte Inge Dinauer (FW). Für ein Familiengrab, das vor fünf Jahren erworben wurde, wären jetzt auf einen Schlag nach dem neuen Gebührenschlüssel über 600 Euro Pflegekosten als Einmalzahlung fällig. "Manche kommen da in finanzielle Schwierigkeiten".

Allerdings werde die Gemeinde den Betroffenen mit entsprechenden Zahlungsmodalitäten entgegenkommen, betonte der Kämmerer. Eine Ratenzahlung auf 15 Jahre, wie Gerer vorschlug, werde es aber definitiv nicht geben. Viele Bürger schätzten sogar die Möglichkeit, auf einmal zu zahlen, betonte Mittl. "Weil damit für 15 Jahre alles geregelt ist." Gerer schlug eine Wahlmöglichkeit vor. Die wäre aber von der Verwaltung nicht zu bewältigen, entgegnete Stadelmann. Wenig Verständnis für die langatmige "Scheindiskussion" hatte Wolfgang Stadler (SPD). Die Vorteile des neuen Gebührenmodells für die Verwaltung seien eindeutig. "Für alle, die nicht sofort zahlen können, gibt es eine verträgliche Regelung, wo ist das Problem." Schließlich wurde die neue Satzung mit großer Mehrheit verabschiedet, mit Nein stimmten Lydia Thiel, Gerhard Weber (beide CSU), Günther Rapf und Inge Dinauer (beide FW).

Keine Rolle spielte in der Debatte die Höhe der neuen Gebühren. So wird ein Einzelgrab künftig 740 Euro kosten, bisher waren 400 Euro für die Grabstelle plus 31 Euro jährlich für den Friedhofsunterhalt fällig. Auf die gesetzliche Ruhefrist von 15 Jahren ergaben sich so bisher Kosten von 865 Euro. Teurer werden Urnengrabstätten, die als Erdgrab künftig 615 Euro (bisher 220 plus 17 Euro jährlich) kosten. Für eine Urnennische sind 895 Euro (bisher 400 Euro plus 13 Euro jährlich) zu entrichten. Die neuartigen Urnen-Erdkammern werden mit persönlich beschrifteten Abdeckplatten in der Friedwiese 610 Euro, in einer anonymen Erdkammer 292,50 Euro kosten. Die Ruhefrist beträgt für diese Bestattungsformen nur zehn Jahre.

© SZ vom 20.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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