Petershausen:Besondere Schwere der Schuld

Wegen des heimtückischen Mordes an seiner Ex-Frau wird der 62-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Als der Richter das Urteil verkündete grinste der Angeklagte.

Andreas Salch

Rizafet S., 43, wurde ermordet, weil sie sich gegen den Willen ihres Mannes scheiden ließ. In der Nacht des 23. Juli vorigen Jahres lauerte ihr ihr früherer Mann Muharrem A., ein Dachdecker, der wie sie selbst aus dem Kosovo stammt, vor ihrer Wohnung in Petershausen auf und stach sie mit einem Küchenmesser mit einer zwanzig Zentimeter langen Klinge nieder. Rizafet S. war kurz darauf tot. Als es zu der Tragödie kam, hielt sie den sieben Jahre alten Sohn von Xhevdet S. an ihrer Hand. Rizafet S. hatte den 41-Jährigen erst drei Monate zuvor geheiratet.

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Der Mörder landet hinter Schloss und Riegel - lebenslang. Wegen der besonderen Schwere der Schuld, hat der 62-jährige Dachdecker keine Chance bereits nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen zu werden.

(Foto: dpa)

Am Donnerstag verurteilte die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II Muharrem A. wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Zudem stellten die Richter auch die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass der 62-jährige somit keine Chance hat, nach Verbüßung von 15 Jahren Haft auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Als der Vorsitzende Richter Ralph Alt das Urteil verkündete, grinste Muharrem A..

Vor der Ehe mit Rizafet S. war der 62-Jährige mit einer anderen Frau verheiratet. Mit ihr hatte er fünf Kinder. Doch 1987 ließ er sich scheiden. Seiner Frau Rizafet S. gestattete dies der Dachdecker nicht. Der Angeklagte sei nicht damit einverstanden gewesen, sagte Richter Alt bei der Urteilsbegründung. Deshalb habe er sie nach der Scheidung verfolgt und ihr gedroht, er werde sie töten. Rizafet S. nahm die Drohungen nicht ernst.

Während der Trennungsphase griff Muharrem A. sie mitunter auf offener Straße an, zog sie an den Haaren oder hielt ihr ein Messer an die Kehle. Als sie zu Fuß zu einem Rechtsanwalt ging, verfolgte Muharrem A. sie mit seinem Auto. Mehrmals fuhr er auf Rizafet S. zu und bremste immer erst wenige Zentimeter vor ihr.

Das Geständnis des 62-Jährigen vom ersten Verhandlungstag werteten die Richter als "nicht besonders positiv". Der Angeklagte habe mit Vorsatz auf seine geschiedene Frau eingestochen, sagte Richter Alt. Das aber habe er nicht zugeben wollen. Ebenso habe er kein Wort des Bedauerns gefunden. Vielmehr sei der Angeklagte "voller Selbstgerechtigkeit". Die tödliche Messerattacke auf Rizafet S. sei heimtückisch gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Denn die 43-Jährige sei zum Tatzeitpunkt völlig arg- und wehrlos gewesen. Zudem stellen die Richter niedrige Beweggründe als weiteres Mordmerkmal fest. Die Tat "sei kein böses Aufwallen, sondern vielmehr Ausdruck eines Besitzdenkens" gewesen, stellte der Vorsitzende fest.

Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil dem Antrag von Staatsanwältin Kristina Karbach an. Sie bezeichnete die Tat in ihrem Plädoyer als "Ehrenmord". Muharrem A.s Verteidiger, Rechtsanwalt Adam Ahmed, plädierte immerhin auch auf lebenslange Haft - doch ohne die besondere Schwere der Schuld.

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