Gewässerverunreinigung:Streit um Abwasserpanne hält an

Gewässerverunreinigung: Im Jahr 2013 fiel die Kläranlage in Odelzhausen komplett aus.

Im Jahr 2013 fiel die Kläranlage in Odelzhausen komplett aus.

(Foto: Toni Heigl)

Der Feinkosthersteller Dahlhoff ist mit einer millionenschweren Schadenersatzklage gegen die Gemeinde Odelzhausen gescheitert. Der Streit könnte aber weitergehen.

Von Thomas Radlmaier, Odelzhausen/München

Das Münchner Landgericht hat am Mittwoch eine millionenschwere Schadensersatzklage der Dahlhoff Feinkost GmbH unter anderem gegen die Gemeinde Odelzhausen abgewiesen. Die Kommune muss demnach nicht für die Kosten aufkommen, welche dem örtlichen Salathersteller im Zuge des Störfalls der kommunalen Kläranlage im Sommer 2013 entstanden waren. Die Firma, die in Odelzhausen Feinkostprodukte wie Kartoffelsalat herstellt, wollte das Geld für den Bau eines Vorklärwerks sowie für den aufwendigen Abtransport von Abwasser ersetzt bekommen.

Ende Juli 2013 floß nach einem gravierenden Störfall in der Odelzhausener Kläranlage mehrere Tage lang erheblich verschmutztes Abwasser in die Glonn. Anschließend musste die Firma Dahlhoff ihr Abwasser selbständig entsorgen. Sie ließ es mit Lastwagen aufwendig abtransportieren und baute sich auf das Betriebsgelände ein Vorklärwerk. 2015 hatte Dahlhoff die Gemeinde Odelzhausen, die Verwaltungsgemeinschaft sowie zwei Ingenieurbüros, welche das Unternehmen bei der Ansiedlung in Odelzhausen berieten, auf Schadenersatz in Höhe von 2,3 Millionen Euro verklagt.

Dahlhoffs Argumente reichten der Kammer nicht aus

Diese Klage ist nun vorerst vom Tisch. Wie eine Pressesprecherin des Landgerichts berichtet, habe die Firma Dahlhoff in der Verhandlung dargelegt, dass die Gemeinde bei den Verhandlungen um die Ansiedlung des Produktionsstandortes immer zu verstehen gegeben habe, dass die Wasser- und Abwasserversorgung kein Problem darstelle. Die Kammer um die Vorsitzende Richterin Christiane Karrasch entschied allerdings nach mehrstündiger Verhandlung, dass der Vortrag des Unternehmens nicht ausreiche, um einen Amtshaftungsanspruch zu begründen. Ein Grund: "Unter anderem hatte die Klägerseite zugestanden, in größerem Umfang Abwässer in die Kläranlage der Gemeinden Odelzhausen und Sulzemoos eingeleitet zu haben", so die Pressesprecherin.

Über die Frage, wer die Havarie der Kläranlage im Sommer 2013 zu verantworten hat, stritten Gemeinde und Dahlhoff heftig miteinander. Einerseits warf die Gemeinde der Firma vor, die Anlage mit dem Einleiten von Abwasser zum Überlaufen gebracht zu haben. Demnach sei stärkehaltiges Wasser ungefiltert in die Kanalisation geflossen und habe den Defekt in der Kläranlage mitverursacht. Andererseits kreidete Dahlhoff der Gemeinde an, nach der Ansiedlung im Jahr 2012 kein einziges Mal nach dem Wasserverbrauch und der Abwasserbelastung gefragt zu haben. Zudem habe man überhaupt nicht von den Problemen der Kläranlage gewusst, so der Salathersteller.

Der damalige Bürgermeister hätte entschiedener handeln müssen

2016 hatte das Amtsgericht Dachau den damaligen Betriebsleiter von Dahlhoff wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Zugleich war der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Konrad Brandmair zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er nicht dafür gesorgt habe, dass rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Der Betriebsleiter, dessen Geldstrafe dreimal so hoch war, hatte Berufung eingelegt. Das Landgericht München reduzierte die Strafe. Es sah bei der Gemeinde ein "wesentliches Mitverschulden". Demnach habe die Kommune ihre Auflagen zu "lax" fixiert und sich nicht darum gekümmert, ob sie eingehalten werden. Die Kläranlage war zum Zeitpunkt des Totalausfalls auf 8000 sogenannte Einwohnergleichwerte ausgelegt. Jedoch war der Gemeinde seit mehreren Jahren die Überlastung bekannt. Konrad Brandmair verlor bei der Kommunalwahl 2014 gegen seinen Herausforderer Markus Trinkl (parteilos), der seitdem in Odelzhausen Rathauschef ist.

Gewässerverunreinigung: Von den Problemen der örtlichen Kläranlage habe man nichts gewusst, argumentiert die Firma.

Von den Problemen der örtlichen Kläranlage habe man nichts gewusst, argumentiert die Firma.

(Foto: Toni Heigl)

Trinkl nahm am Mittwoch an dem Prozess in München teil. Anschließend sagte er: "Ich bin froh, dass ein Urteil auf dem Tisch ist." Zunächst habe man versucht, sich gütlich zu einigen. Dahlhoff hätte verlangt, dass die Gemeinde die jährlichen Abwasserkosten um 100 000 Euro reduziere. Für ihn sei das keine Option gewesen. Denn dann hätten die Bürger mehr bezahlen müssen. Trinkl vermutet, dass noch weitere juristische Schritte folgen werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob Dahlhoff dagegen vorgehen wird, ist unklar. Eine Anfrage der Dachauer SZ an das Unternehmen zu dem Fall blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Laut der Pressesprecherin des Landgerichtes München folgt die genauere juristische Begründung des Urteils in den nächsten Wochen.

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