Odelzhausen:Anwalt hält Bürgerbegehren für unzulässig

Bürgerehrung

Der Odelzhausener Bürgermeister Markus Trinkl ärgert sich über das Bürgerbegehren.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Die drei Bürgermeister von Odelzhausen nehmen Stellung zum geplanten Umzug der Autobahntankstelle und informieren über das Gesamtkonzept. Sie werfen den Initiatoren des Protests "fehlerhafte Argumente" vor

Von Horst Kramer, Odelzhausen

Mehr als 500 Unterschriften haben Grünen-Kreisrat Roderich Zauscher und seine Mitstreiter in den vergangenen Wochen gegen die geplante Verlegung der Autobahntankstelle und die Einrichtung eines Lkw-Rastplatzes gesammelt. Die Gemeinde Odelzhausen hat das Bürgerbegehren nun von einem Anwalt prüfen lassen. Doch der hält es für unzulässig. So gebe es keine "ordnungsmäßige Begründung", heißt es in einer Presseerklärung der Gemeinde. Jedes Argument sei "fehlerhaft" oder erwecke zumindest einen "falschen Eindruck". Vor allem deshalb, weil die "Initiatoren ihnen bekannte, entscheidende Tatsachen (...) nicht offenlegten". So zum Beispiel, dass der Tankstellenumzug Teil eines schon 2015 beschlossenen "Gesamtkonzepts eines sogenannten Verbundstandortes für den Einzelhandel" gewesen sei. Zudem behaupte das Bürgerbegehren, die aktuelle Planung würde eine künftige S-Bahn-Trasse verhindern. Doch genau das Gegenteil sei der Fall. Der Anwalt rät zur Ablehnung des Bürgerbegehrens.

"Es war nicht einfach, in den letzten Wochen still zu halten", räumt Odelzhausens Bürgermeister Markus Trinkl (CSU) ein. Offensichtlich ärgert ihn der Eindruck, den das Bürgerbegehren erweckt hat, doch er wollte sich nicht einmischen. Jetzt aber sei es an der Zeit, über die Hintergründe und Umstände der Planungen zu informieren. Der Gemeinderat habe über viele Jahre ein Konzept verfolgt, basierend auf dem Gutachten der Cima zur Situation des Einzelhandels und den Wünschen der Odelzhausenerinnen und Odelzhausener, die eine Stärkung der Ortsmitte wollten und eine Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten im Gewerbegebiet, erklärt Trinkl. Der Umzug der Tankstelle passe gut dazu. Denn dann könne der Lidl-Markt zum Nachbarn des Edeka-Markts werden, mit einem gemeinsamen Parkplatz. "One-Stopp-Shopping" nennt das der Dritte Bürgermeister Wolfgang Steininger (FW), der bei dem Pressegespräch ebenso dabei ist, wie Vizebürgermeister Hans Heitmeier (CSU). Trinkl spricht zudem von einer Verbesserung der Verkehrssituation innerhalb des Gewerbegebiets.

Die jetzige Tankstelle ist rund 20 Jahre alt und könne nicht ausgebaut werden, erklärt der Rathauschef. Der Treibstoffkonzern will am neuen Standort E-Ladesäulen aufstellen. Am jetzigen Gelände fehlt der Platz dafür. Wie viele es werden, sei noch unklar, aber Trinkl wünscht sich mindestens acht Schnellladesäulen, "mit Option auf mehr." Es geht um den Verkehr der Zukunft", betont er. Und es gehe um eine Abrundung des Einkaufsviertels am Eingang zum Gewerbegebiet. "Es geht nicht um einige Lkw-Parkplätze."

Schon jetzt würden "fünf bis acht" Laster auf dem Aral-Gelände über Nacht abgestellt. Diese Parkplätze fielen sozusagen unter den "Bestandsschutz". Es könne schon sein, dass es "ein paar mehr" werden. In den vergangenen Wochen war oft die Rede von 20 Lkw-Stellplätzen. Diese Zahl sei in einer nicht-öffentlichen Sitzung genannt worden, räumt Trinkl ein. Zauscher spricht inzwischen sogar von 24. Trinkl versichert aber, dass ein Lkw-Rastplatz oder ein Autohof nie ein Thema gewesen sei. Das sei schon baurechtlich unmöglich.

Der westliche Kreisverkehr, an dem sich schon jetzt immer wieder Rückstaus bilden, werde erheblich entlastet, wenn die Tankstelle umziehe, gibt der Bürgermeister zu bedenken. Der östliche Kreisverkehr könne indes problemlos mehr Verkehr aufnehmen. Das gehe aus dem Verkehrsgutachtens von Professor Harald Kurzak aus dem Jahr 2016 hervor, so Trinkl.

Eine weitere Botschaft ist ihm wichtig: Der 40-Meter-Streifen zwischen dem Aral-Gelände und der Autobahn-Böschung sei als "Bauverbotszone" ausgewiesen und mehr als ausreichend für eine potenzielle S-Bahn-Trasse. "Wir verhindern nicht die S-Bahn. Im Gegenteil: Eine S-Bahn-Anbindung wäre für die Gemeinde von enormer Bedeutung", sagt der Bürgermeister. Er berichtet von Planungen für eine neue ICE-Strecke zwischen Augsburg und Ulm, wo an einer Stelle nur 35 Meter Platz zwischen Autobahn und Gewerbegebäuden zur Verfügung stünden. Angesichts dessen, seien 40 Meter für eine S-Bahn durchaus ausreichend, bemerkt er. Heitmair hebt hervor, dass das Aral-Gelände nur verpachtet und nicht verkauft werde: "Damit halten wir uns alle Optionen für die Zukunft offen."

Am meisten ärgert die drei Bürgermeister, dass "die Initiatoren" des Bürgerbegehrens bewusst Informationen verschwiegen hätten. Informationen, die alle Ratsmitglieder bei den nicht-öffentlichen Sitzungen erhalten hätten. Namen nennt freilich keiner der drei. Außer Zauscher saßen damals auch Bruni Kiemer (FW) und Ursula Kohn (BGO) im Gemeinderat, beide Mitinitiatorinnen des Begehrens. Der Haken an dem Vorwurf: Ratsmitglieder sind verpflichtet, über nicht-öffentliche Sachverhalten Stillschweigen zu bewahren.

BUND

Grünen-Kreisrat Roderich Zauscher will die Begründung des Anwalts gegen das Bürgerbegehren noch einmal prüfen lassen.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Die drei weisen gern daraufhin, dass fast alle Beschlüsse, die mit dieser Umstrukturierung der Gemeinde zusammenhingen, einstimmig gefasst worden seien. Nur bei der Gewerbegebietserweiterung habe es immer eine Gegenstimme gegeben: Roderich Zauscher (BGO). Seine erste Reaktion zum Umzug von Aral, Lidl und den veränderten Verkehrsströmen lautet übrigens: "Ein Verkehrschaos ist programmiert." Er will nun die mehrseitige Begründung der Gemeinde für eine Ablehnung des Bürgerbegehrens ebenfalls durch eine Anwaltskanzlei prüfen lassen.

Der Gemeinderat wird in einer Sondersitzung am Dienstag, 23. November, um 19 Uhr über das Bürgerbegehren abstimmen. In den Bürgerversammlungen am 22. November in Ebertshausener Pfarrstadl, am 24. November im Gasthaus Harner in Sixtnitgern sowie am 3. Dezember in der Schulaula in Odelzhausen (jeweils 19.30 Uhr) werden die Planungen wohl Thema sein.

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