Odelzhausen:Schießübungen mit Softairpistole

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16-Jähriger fuchtelt mit Waffe herum und löst Polizeieinsatz aus

Von Benjamin Emonts, Odelzhausen

Viel Aufregung hat am späten Mittwochabend ein 16-jähriger Schüler verursacht, der vor dem Fenster seines Zimmers in Odelzhausen mit einer echt aussehenden Pistole Zielübungen durchgeführt hat. Die Waffe stellte sich später als Softairpistole heraus, wie Polizeisprecher Michael Richter mitteilt. Bei der Durchsuchung des Zimmers stellten die Polizisten jedoch ein verbotenes Butterfly-Messer sicher. Der 16-Jährige muss sich nun strafrechtlich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Polizeiangaben zufolge war ein aufmerksamer Passant gegen 21.20 Uhr auf den Jugendlichen und dessen Pistole aufmerksam geworden und hatte die Polizeiinspektion Dachau alarmiert. Mehrere Streifenwagen und zwei Zivilbeamte begaben sich mit kugelsicheren Westen umgehend zu dem Haus, aus dem die Waffe gerichtet wurde. Just als sie dort ankamen, öffnete die Mutter des Schülers die Haustür und verschaffte den Beamten Zugang zu ihrer Wohnung. Dort wurden die Softairwaffe und das Messer sicher gestellt. Ob der Jugendliche zum Besitz der Softairpistole berechtigt war, ist noch unklar. "Die Waffe wird derzeit noch untersucht", sagt Polizeisprecher Richter.

Softairwaffen sind meist täuschend echt aussehende Replikate von wirklichen Schusswaffen, die aber keine lebensgefährlichen Verletzungen herbeiführen können. Sie unterliegen als sogenannte "Anscheinswaffen" besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht und dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Verleiht eine Softairpistole den Geschossen (in der Regel aus Kunststoff) eine Bewegungsenergie von weniger als 0,5 Joule, ist sie von 14 Jahren an frei erhältlich. Bis zu 7,5 Joule ist die Abgabe lediglich an Erwachsene erlaubt. Im Bereich darüber handelt es sich um erlaubnispflichtige Schusswaffen, die nach dem Waffengesetz behandelt werden. Der Besitz vollautomatischer Softairwaffen über 0,5 Joule ist in Deutschland verboten.

© SZ vom 28.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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