Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, springt die Sozialhilfe ein. Zum 1. September wechselt die Zuständigkeit für die ambulante Pflege vom örtlichen zum überörtlichen Sozialhilfeträger, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Damit ist künftig der Bezirk Oberbayern für diese Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege von bedürftigen Menschen im Landkreis Dachau verantwortlich. Der Bezirk Oberbayern kooperiert dabei eng mit Stadt und Landkreis Dachau.
Neuregelung:Bezirk kümmert sich um die ambulante Pflege
© SZ vom 10.08.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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