Nazi-Symbole:Hakenkreuz am Armaturenbrett

28-Jähriger zieht Einspruch gegen Strafbefehl zurück

Polizei und Justiz liegen keine Hinweise vor, dass der junge Mann ein Sympathisant der rechten Szene ist oder ihr gar aktiv angehört. Einschlägige Vorstrafen hat er jedenfalls nicht. Dennoch lag auf dem Armaturenbrett seines Autos ein Papier mit einem stilisierten Hakenkreuz, das sich aus farbigen Punkten zusammensetzte. "Es sah wie ein 3D-Bild aus", sagt Amtsrichter Tobias Bauer, und war für Passanten gut zu sehen. Auch für die Polizeibeamten, denen das Bild bei einer Kontrolle im Dezember 2015 auffiel. Der 28 Jahre alte Mann hatte sein Auto in Vierkirchen geparkt. Die Polizisten sahen das Hakenkreuzbild auf dem Armaturenbrett liegen und erstatteten Strafanzeige.

Der junge Mann erhielt wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wie das im Juristendeutsch heißt, einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen je 40 Euro. Das Strafmaß lag relativ hoch, weil der 28-Jährige zwei Vorstrafen auf seinem Konto hat. Der Beschuldigte legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, der sich auf die Höhe der Tagessätze beschränkte. In einem Schreiben legte er dem Gericht seine Einkommensverhältnisse dar. Angesichts seiner finanziellen Belastungen - er muss auch Alimente für ein Kind bezahlen - könne er die Geldstrafe finanziell nicht stemmen.

Durch den Einspruch kam es zu einem Gerichtsverfahren. Amtsrichter Bauer machte zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass der auf die Höhe der Tagessätze zielende Einspruch keine Aussicht auf Erfolg habe. Entscheidend sei das Nettoeinkommen des Angeklagten. "Da bin ich an die gesetzlichen Vorgaben gebunden", sagte Bauer. Nach dem Abzug der Alimente von knapp 300 Euro bleibt dem 28-Jährigen ein Nettoeinkommen von 1200 Euro - zu viel, um den Tagessatz senken zu können.

Richter Bauer empfahl deshalb dem Angeklagten, den Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes zurückzunehmen. "Da wird sich nichts ändern", so der Richter. Wenn der 28-Jährige den Einspruch zurücknähme, würde die Sache für ihn günstiger, weil er sich die Kosten für das Verfahren spare. Bauer wies den jungen Mann darauf hin, dass er mit der Staatsanwältin eine Ratenzahlung der Geldstrafe vereinbaren kann. "Künftig sollten Sie darauf achten, was in Ihrem Auto liegt", riet der Richter dem Angeklagten. Dieser nahm seinen Einspruch zurück. Offenbar war ihm gar nicht bewusst, dass das Bild in seinem Auto problematisch war. "Es war eine Dummheit", räumte er ein.

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