Nach Untersuchung:Vogelgrippe: Landratsamt gibt vorläufige Entwarnung

Zwei tote Vögel, die am Mittwoch im Landkreis geborgen wurden, waren nicht mit dem aggressiven H5N8-Viruf infiziert. Trotzdem gibt es Vorkehrungen.

Der Landkreis Dachau scheint von der Vogelgrippe bislang nicht betroffen zu sein. Nach der Untersuchung zweier tot aufgefundener Vögel hat das Landratsamt am Freitagmorgen vorläufige Entwarnung gegeben; keines der untersuchten Tiere war mit Vogelgrippe infiziert.

Nach Angaben des Landratsamts wurden dem Veterinäramt am Mittwoch ein toter Schwan am Karlsfelder See sowie ein toter Fasan im Gemeindegebiet Hebertshausen gemeldet. Der Fasan war nach einer Kollision mit einer Scheibe tot aufgefunden worden. Beide Tiere wurden am Mittwoch von Mitarbeitern der Behörde eingesammelt und zur Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nach Oberschleißheim gebracht.

Zu Dienstbeginn am Freitag lag das Ergebnis des vom LGL durchgeführten Schnelltests vor. Beide Tiere wurden negativ auf das Vogelgrippevirus getestet. Somit kann zumindest vorläufig Entwarnung für den Landkreis Dachau gegeben werden.

Kleintierschau abgesagt

Um jegliches Risiko auszuschließen, wurde am Donnerstag die Ausstellung von Geflügel (außer Tauben) auf der für das Wochenende im Landkreis geplante Kleintierschau untersagt. Hier wären Halter mit ihren Tieren aus den angrenzenden Landkreisen nach Markt Indersdorf gekommen. Aufgrund der nachgewiesenen Fälle der Vogelgrippe in einigen Landkreisen sowie den Totfunden im Landkreis erschien die Gefahr einer Verschleppung der Tierseuche als zu groß.

Die Vogelgrippe breitet sich unterdessen in Bayern immer weiter aus. Inzwischen gibt es auch in Ingolstadt, im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und im Landkreis Landshut Verdachtsfälle, wie das Landesamt für Gesundheit in Erlangen mitteilte. Die toten Wildvögel werden zur Bestätigung des Verdachts an das Friedrich-Loeffler-Institut weitergeleitet. Hier wird auch geprüft, ob es sich um die hochansteckende Variante H5N8 handelt. Wegen der Geflügelpest haben bereits mindestens acht Landkreise im Freistaat eine Stallpflicht erlassen. Sperrgebiete gibt es am Bodensee, Ammersee, Chiemsee, am Tegernsee sowie in Nürnberg.

Die Behörden bitten die Bürger, tote Vögel umgehend beim Veterinäramt zu melden und die Kadaver nicht zu berühren. Zudem sollten Haustiere in Ufernähe möglichst nicht frei herumlaufen. Der Erreger gilt als ungefährlich für Menschen, ist aber eine Bedrohung für Hausgeflügel.

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