München:Gericht weist Einwände von Windkraftgegnern ab

Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird offiziell erst morgen bekannt gegeben. Doch wer im Streit um die geplanten Windräder bei Welshofen Sieger ist, scheint schon jetzt klar zu sein.

Die drei geplanten Windräder im Buchwald bei Welshofen können offenbar doch gebaut werden. In der Verhandlung am bayerischen Verwaltungsgericht in München wurden die Einwände der Bürgerinitiative Gegenwind am Dienstag entweder als unbegründet oder nicht ausreichend belegt zurückgewiesen. Ein Urteil will das Gericht erst an diesem Mittwoch bekanntgeben. Die Vorsitzende Richterin und Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Andrea Breit, ließ durchblicken, dass sie das Verfahren an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Dachau, zurückverweisen werde. Dessen Vertreter, Alexander Krug, signalisierte am Dienstag Kompromissbereitschaft. Für den Bau der Windräder könne die Behörde möglicherweise Auflagen machen, um den Windkraftgegnern entgegenzukommen. Die hatten bemängelt, dass Unterlagen nicht rechtzeitig zugestellt worden seien, auch machten sie wegen der Kirchen in Wiedenzhausen denkmalschützerische Bedenken geltend. Beide Kritikpunkte sah das Gericht als nicht stichhaltig an. Das Gutachten eines Vogelkundlers wurde wegen erheblicher methodischer Mängel von Seiten des Gerichts nicht anerkannt.

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