Ein Komplott in der Familie, ein Auftragskiller und eine Axt als Tatwaffe: Der Prozess um den spektakulären Mordversuch in einer kleinen Gemeinde im Norden des Landkreises Dachau hat vor zwei Jahren hohe Wellen geschlagen. Vor rund neun Monaten verhängte das Schwurgericht am Landgericht München II hohe Haftstrafen gegen die vier Angeklagten. Dabei bleibt es. Einen Revisionsantrag der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Wie vom Landgericht festgesetzt, müssen der Auftragsmörder und die Ehefrau des Opfers lebenslang in Haft; die beiden Mittäter – die Tochter und ihr Freund – wurden zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Tatvorwurf: versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Bei Mutter, Tochter und dem Auftragsmörder stellte das Gericht außerdem das Mordmerkmal der Habgier fest. Mit der Tat seien auch finanzielle Interessen verbunden gewesen.
Das gilt in besonderem Maße für die angeklagte Ehefrau: Im Jahr 2018 hatte sie im Lotto gewonnen, das Geld allerdings schnell aufgebraucht. Um an das Erbe ihres vermögenden Gatten zu kommen, sollte dieser sterben. Der Freund der Tochter nahm Kontakt zu einem Bekannten auf, der die Tat ausführen sollte. Als Lohn dafür wurden ihm laut Gericht mindestens 50 000 Euro in Aussicht gestellt.
Die „Telefonkette“ ist ein wichtiges Indiz
Einen Mordauftrag hatten die Angeklagten zunächst bestritten. Aus Zeugenaussagen, Spurenlage und digitalen Daten ergab sich für das Gericht jedoch das Bild eines gemeinsamen, planvollen Vorgehens. Auffällig sei insbesondere eine „Telefonkette“ von Mutter zu Tochter und ihrem Freund gewesen, so das Gericht; diese habe sich „bei vielen entscheidenden Tathandlungen wiederholt, insbesondere am Tatabend“, dem 27. Februar 2024.
Um kurz vor 22 Uhr trat der Mann an diesem Abend, wie so oft, vors Haus, um die Sterne zu beobachten. Dort erwartete ihn bereits der Täter. Mit drei wuchtigen Axthieben streckte er den Mann nieder und stach auch zweimal mit einem Messer zu. Ein Nachbar, der auf das Geschehen aufmerksam geworden war, leuchtete mit seiner Taschenlampe auf das Grundstück. Daraufhin flüchtete der Angreifer durch eine Hecke. Das Opfer überlebte mit schwersten Schnittverletzungen und einer Schädelfraktur; im Prozess trat er als Nebenkläger auf.
Auch der Strafprozess nahm einen dramatischen Verlauf
Der Prozess erregte nicht nur wegen der Brutalität der Tat Aufsehen, sondern auch wegen seiner dramatischen Wendungen. Nachdem die Tochter die Mutter schwer belastet hatte, legte diese zum Schluss überraschend ein Geständnis ab. „Alles, was in der Anklage steht, wird bestätigt“, gab die Ehefrau vor Gericht an. Ein Zeichen von Einsicht oder gar Reue mochte die Staatsanwaltschaft in diesem „patzig hingehunzten, pauschalen Geständnis“ allerdings nicht erkennen. Sie forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Dem war das Landgericht in seinem Urteil gefolgt: „Die Kammer ist bei allen Angeklagten von direktem Tötungsvorsatz ausgegangen und hat bei allen Angeklagten das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen.“

