Mitten im Amtsgericht:Am Ende ernüchtert

Völlig verkannt hat ein junger Mann die Gefahr einer "lustigen Schlangenlinienfahrt" mit den Freunden auf dem Autodach. Das wird ihm erst nach dem Urteilsspruch des Richters bewusst

Von Benjamin Emonts

Am Amtsgericht Dachau werden absonderliche Fälle verhandelt, wie sich am Mittwoch wieder gezeigt hat. Der Angeklagte, ein 25-jähriger Mann aus Bergkirchen, war schon im vergangenen Sommer zum Gesprächsthema im Landkreis geworden. Mit fast 1,6 Promille Alkohol im Blut setzte er sich damals ans Steuer seines Wagens, um mit Freunden gegen vier Uhr nachts zu einem nahegelegenen See zu fahren. Die Stimmung war feucht-fröhlich. Nach wenigen Metern hielt es seine noch betrunkeneren Mitfahrer nicht mehr auf der Rückbank. Sie legten sich auf das Dach des fahrenden Autos und spielten "Superman", wie der Angeklagte grinsend erzählt. Erst die Polizei stoppte die Schlangenlinienfahrt. Einer der Supermänner soll volltrunken in den Straßengraben gefallen sein.

Als der Angeklagte dem Gericht eröffnet, bloß Ärger mit diesem doofen Auto gehabt zu haben, lacht ein Zuhörer laut los. Es klang schließlich so, als sei das Auto schuld gewesen, dass mit ihm geschätzt acht Promille unterwegs waren. Zum Lachen fand die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Geschichte allerdings nicht. Der Angeklagte ist dort bestens bekannt. Im Sommer 2016 brachte er es fertig, in drei Monaten drei massive Verkehrsstraftaten zu begehen. Bei Bergkirchen verursachte er einen Unfall und flüchtete. In München wurde er mit Alkohol am Steuer aus dem Verkehr gezogen. In Bergkirchen folgte die etwa 50 km/h schnelle Promillefahrt mit den Chaoten auf dem Dach. Eine Fahrerlaubnis besitzt der Mann nicht im Gegensatz zu einem eigenen Auto. Ein eher mäßig amüsierter Amtsrichter wies daraufhin, dass die Fahrt hätte tödlich enden können. Er verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten Bewährung, einer Geldauflage in Höhe von 1800 Euro und verhängte ein zweijähriges Fahrverbot. Dem jungen Mann war das Grinsen vergangen.

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