Süddeutsche Zeitung

Mehrwertsteuersatz:Entlastung für Gastronomiebetriebe

Der Koalitionsausschuss in Berlin hat sich auf eine Entlastung für Gastronomiebetriebe geeinigt. Geplant ist, einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent befristet einzuführen. Die Bundestagsabgeordnete Katrin Staffler (CSU) begrüßt das: "Gerade der Gastronomie bricht ein großer Teil der Einnahmen weg. Auch in den Kreisen Dachau und Fürstenfeldbruck ist das gesellschaftliche Leben ohne unsere vielfältige Gastronomie auf Dauer nicht vorstellbar", so Staffler. Die Wirtshäuser vor Ort seien wichtige Treffpunkte und die Heimat vieler Vereine. Hier werde nicht nur gegessen und getrunken, sondern auch diskutiert, gelacht, getanzt und Brauchtum gelebt. Deshalb sei es wichtig, "dass wir unsere Wirtschaften, Restaurants und Cafés unterstützen". Bislang gilt ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Speisen, die in gastronomischen Betrieben verzehrt werden. Werden Speisen geliefert oder mitgenommen, fällt ein Steuersatz von sieben Prozent an. Nun wird ab dem 1. Juli 2020 befristet zum 31. Juni 2021 eine einheitliche Steuer von sieben Prozent eingeführt. Staffler betont auch die Rolle jedes Einzelnen: "Wir alle können schon jetzt unsere Wirtschaften unterstützen, zum Beispiel indem wir Gutscheine kaufen, Abholangebote in Anspruch nehmen oder Essen liefern lassen."

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SZ vom 24.04.2020 / sz
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