McDonald's: Werbejingle nicht geklaut:Burger Sing

Dieses Urteil liebt er sicherlich nicht: Ein Dachauer Tonmeister scheitert mit seiner Klage gegen McDonald's. Der Burgerbrater darf einen Werbejingle weiter verwenden.

Ekkehard Müller-Jentsch

"Ich liebe es", wird Stephan Obinger, Schlagzeuger und Tonmeister aus Dachau, über das am Mittwoch verkündete Urteil des Münchner Landgerichts gewiss nicht sagen. Die Urheberrechtskammer hat die Klage des Werbejingle-Komponisten gegen McDonald's abgewiesen.

McDonald's: Werbejingle nicht geklaut: Darf weiterhin "Ich liebe es" für McDonald's trällern: Heidi Klum, Model-Mama und Werbe-Ikone, beißt in einen Burger.

Darf weiterhin "Ich liebe es" für McDonald's trällern: Heidi Klum, Model-Mama und Werbe-Ikone, beißt in einen Burger.

(Foto: AP)

Wie berichtet, glaubt Obinger, dass der Hamburgerbrater die Musik zu der bekannten Werbemelodie unberechtigt von ihm übernommen habe. Er wollte erst einmal Auskunft über die Nutzung und später dann Schadensersatz. Aus seiner Sicht ist der Ärger nachvollziehbar: Er sei "mit zwei Flaschen Champagner und 1500 Euro abgespeist" worden.

Weil die Werbung weltweit ausgestrahlt worden sei, wollte Rechtsanwalt Gregor J. Schneider mit der Klage gegen die in München sitzende Deutschland-Tochter auch den McDonald's-Konzern in den USA zur Verantwortung ziehen. Sein Mandant Obinger sei von der für McDonald's tätigen Werbeagentur ausgesucht worden, weil die Werbemelodie eine Art Hip-Hop-Song werden sollte. Der Musiker habe daraufhin mit einem Rapper und zwei Agenturmitarbeitern ein Wochenende lang an dem Jingle getüftelt.

McDonald's hingegen will von einer Urheberrechtsverletzung nichts wissen: Es sei für den durchschnittlichen Hörer nahezu unmöglich, aus dem vom Kläger geschaffenen Rap eine Tonfolge herauszuhören. Außerdem sei kein einziger Ton der Komposition des Klägers identisch mit ihrem Audio-Logo.

Das sah das Gericht wohl auch so: "Ich liebe es" sei als Rap so sehr von dem natürlichen Sprechduktus vorgegeben, dass die Melodie-Folge nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweise. Ob Obinger dagegen Berufung einlegt, ist noch offen.

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