Markt Indersdorf:Weniger Verkehr am Kloster

Die Kreisstraße DAH3 soll nach Süden verlegt werden

Der Landkreis Dachau will für das Kloster Indersdorf eine Entlastung des Verkehrs erzielen. Deshalb soll die Kreisstraße DAH3 verlegt werden. Derzeit fährt sowohl der regionale als auch der überregionale Verkehr auf der Maroldstraße durch die Ortsmitte des Ortsteils Kloster Indersdorf. Verlegt man die Kreisstraße etwas weiter südlich, könnte die Maroldstraße zumindest im Bereich des Klosters wieder als Ortsstraße herabgestuft werden. Das ist etwa für Geschwindigkeitsbegrenzungen von Bedeutung. Die Verlegung hat aber den Vorteil, dass die Straße etwa für Fußgänger sicherer wird. Andererseits könnte der Verkehr besser fließen. Auf einer Baulänge von etwa einem Kilometer müsste die Straße südlich des Ortsteils Kloster Indersdorf bis zur Staatsstraße 2050 (Dachauer Straße) geführt werden. Die Kreisstraße könnte dann an dem bereits bestehenden Kreisverkehr auf die Staatsstraße münden.

Die Regierung von Oberbayern hat jetzt ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen werden im Zeitraum vom 5. Juni bis zum 4. Juli im Rathaus der Marktgemeinde Indersdorf sowie in Hebertshausen, Röhrmoos und Vierkirchen ausgelegt. Die drei letztgenannten Gemeinden sind ebenfalls von dem Vorhaben betroffen, weil dort naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gemacht werden müssen. Während der Dienstzeiten der Rathäuser kann man die Pläne einsehen. Unter www.regierung.oberbayern.bayern.de sind die Pläne aber auch im Internet abrufbar.

Im Planfeststellungsverfahren werden umfassend alle Belange geprüft und abgewogen, die vom Bauvorhaben tangiert werden. Neben Behörden, Kommunen und Trägern öffentlicher Belange werden auch privat Betroffene angehört. Während dem Monat , in dem die Pläne öffentlich ausgelegt werden, sowie zwei Wochen danach noch ihre Bedenken und Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der auslegenden Gemeinde oder bei der Regierung erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist bittet die Regierung den Vorhabensträger um eine Stellungnahme zu den eingegangenen Schreiben. Anschließend wird die Sache erörtert. Dazu lädt die Regierung die Träger öffentlicher Belange und die Einwendungsführer ein. Wenn mehr als 50 privat Betroffene sich geäußert haben, wird der Erörterungstermin auch öffentlich bekannt gemacht.

Ergibt sich im Anhörungsverfahren, dass der Plan geändert werden muss, werden die Betroffenen darüber informiert. Sie bekommen erneut Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Bei erheblichen Änderungen ist sogar eine neue Auslegung der Planunterlagen nötig.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden schließlich in den beteiligten Gemeinden zwei Wochen ausgelegt. Wann und wie lange, wird ortsüblich bekannt gemacht.

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