Gymnasium Markt Indersdorf:Kompromiss statt Kleiderordnung

Gymnasium Markt Indersdorf: Will Marihuana nicht verharmlosen: Florian Feilmeier.

Will Marihuana nicht verharmlosen: Florian Feilmeier.

(Foto: privat)

Ein Indersdorfer Gymnasiast soll sein T-Shirt wechseln, weil eine Marihuana-Pflanze abgebildet ist. Aber dann hat er eine clevere Idee

Von Benjamin Emonts, Markt Indersdorf

Welche Kleidung ist im Schulhaus erlaubt und welche geht eindeutig zu weit? Bisher beschränkte sich diese Debatte üblicherweise auf Hotpants und aufreizende Mini-Röcke, die von pubertierenden Schülerinnen getragen wurden oder viel zu tiefe Dekolletés. Das Gymnasium Markt Indersdorf liefert jetzt allerdings ein ganz neues Fallbeispiel, wie eine Sprecherin des Bayerischen Kultusministeriums bestätigt. In dem Gymnasium war in der vergangenen Woche ein Elftklässler von dem Schulleiter dazu aufgefordert worden, sein T-Shirt zu wechseln, weil Blätter einer Marihuana-Pflanze darauf abgebildet waren. Der Elftklässler weigerte sich - und antwortete mit einem Kompromiss.

Was ist passiert? Florian Feilmeier, 18, werkelt in der Schulaula an einem Projekt. Sein Deutschlehrer, der ihm dort zufällig über den Weg läuft, fordert ihn auf, das T-Shirt auszuziehen oder wenigstens umzudrehen; falls der Gymnasiast seiner Anweisung nicht folge, müsse der Lehrer das Direktorat verständigen. Nur zehn Minuten später wird Florian Feilmeier ins Zimmer von Schulleiter Thomas Höhenleitner beordert. Der Direktor weist den 18-Jährigen auf seine Vorbildfunktion für die jüngeren Schüler hin. Höhenleitner befürchtete, das bekräftigt er der Dachauer SZ am Tag nach dem Vorfall, das T-Shirt könnte "als Bekenntnis zu Marihuana missverstanden werden".

Das Shirt auszuziehen, kommt für Florian Feilmeier überhaupt nicht infrage. "Ich kenne meine Rechte: Das T-Shirt verstößt gegen keine Schulordnung", sagt er. Fast täglich sehe Feilmeier Mitschüler, die alkoholverherrlichende T-Shirts tragen. "Ihnen droht kein Ärger." Feilmeier will Marihuana keinesfalls verharmlosen, wie er betont. "Aber ich finde, dass das gängige Bild, das in der Gesellschaft von der Droge besteht, überdacht werden sollte. Alkohol und Tabak sind mindestens genauso schlimm."

Julia Lindner, Pressesprecherin des Bayerischen Kultusministeriums, ruft in solchen Konflikten zum Dialog zwischen Schule und Schüler auf. Grundsätzlich enthalte das bayerische Schulrecht "keine Vorschriften darüber, wie Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen gekleidet sein sollten", sagt sie. Die Schulleitungen am Ort könnten allerdings gemeinsam mit Lehrern, Eltern und Schülern schulspezifische Regelungen zur Kleiderwahl bestimmen. Das Deutschhaus Gymnasium in Würzburg hat zum 1. Mai beispielsweise eine Kleiderordnung eingeführt, die unter anderem das Tragen von Hotpants und Tanktops im Schulbetrieb untersagt. Voraussetzung für solche Maßnahmen ist laut Pressesprecherin Lindner allerdings, dass die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler damit nicht verletzt werden.

Schuldirektor Thomas Höhenleitner verweist auf Artikel 56, Absatz 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Darin heißt es: "Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. [...]Die Schülerinnen und Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte." Höhenleitner kommentiert: "Wir haben auch Aufgaben im Bereich der Drogenprävention." Schüler Florian Feilmeier schreibt schließlich "Marihuana ist schädlich" auf die Rückseite seines T-Shirts. Ein Kompromiss, mit dem Schulleiter Höhenleitner leben kann: Der Schüler darf das T-Shirt anbehalten.

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