Nach acht mühseligen Wahlgängen hat die Dachauer Landkreisverwaltung entschieden, dem Verwaltungsgericht München eine Liste mit lediglich 20 Vorschlägen für die bevorstehende Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu übermitteln. Vorgegeben gewesen wären eigentlich 24. Ob das beanstandet wird, gilt es laut Landratsamtsprecherin Sina Török abzuwarten.
Bereits in der Kreistagssitzung vor den Sommerferien war die Wahl nach fünf Durchgängen abgebrochen worden: Die rund 70 Kreisrätinnen und Kreisräte hatten sich einfach nicht mit einer Zweidrittelmehrheit auf die erforderlichen 24 Personen einigen können. Am Ende bekamen nur 18 von insgesamt 30 Vorschlägen – davon 22 von den Parteien und acht Initiativbewerbungen – die erforderlichen Stimmen. Namentlich waren das: Gerhard Hainzinger, Richard Lehmann, Rupert Deger, Barbara Weitzel, Josef Riedlberger, Alexandra Gorges, Anton Kerle, Rosa Maria Böswirth, Sabrina Janine Liebich, Volker C. Koch, Ramon Rümler, Sylvia Neumeier, Josef Märkl, Michael Reindl, Ulrich Aigner, Sabine Sturm, Kerstin Eckstein und Sebastian Tyroller.
Kreistag:Die Qual der Wahl
Der Kreistag muss 24 Personen für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht vorschlagen. Eigentlich eine reine Formalie, aber am Ende reichen nicht einmal fünf Wahlgänge – und die AfD inszeniert sich als Leidtragende.
Vergangene Woche war dann ein neuer Versuch gestartet worden, um die noch fehlenden sechs Vorschläge für ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu ermitteln. Dafür hatte man sogar beim Gericht um eine Fristverlängerung gebeten und diese erhalten. Ursprünglich hätte die Liste des Landkreises bis zum 30. September eingereicht werden müssen.
Doch nachdem sich das Gremium am vergangenen Freitag im ersten Wahlvorgang mehrheitlich auf die Initiativbewerber Jürgen Oelschlegel und Ruben Thomas Johannes Simon geeinigt hatte, verliefen zwei weitere Wahlvorgänge erneut ergebnislos. Auch dass auf Wunsch des Gremiums Alter und Beruf der Kandidaten nachgereicht worden waren, änderte an den Entscheidungsschwierigkeiten der Kommunalpolitikerinnen – und politiker nichts.
Die Verwaltung entschied deshalb nach dem dritten Wahlgang, nur 20 statt die verlangten 24 Vorschläge einzureichen. Diese Liste ist laut Pressesprecherin Török zum Stichtag am 29. Oktober an das Gericht weitergeleitet worden, „wir warten auf deren Rückmeldung“.
Die AfD hat ihre Nominierungen kurzfristig zurückgezogen
Fragt man dort nach, erklärt die zuständige Pressestelle, dass es zuweilen vorkomme, dass Kommunen nicht die geforderte Anzahl an Personen nominieren. Mit Blick auf den Landkreis Dachau heißt es weiter: Ohne „die Wahlentscheidung vorwegnehmen zu können“, sei rein rechnerisch eine Vorschlagsliste mit nur 20 Personen wohl ausreichend. Aufgrund der Einwohnerzahl müssen nämlich lediglich 12 ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Landkreis kommen. Aller Voraussicht nach muss der hiesige Kreistag also nicht noch einmal zusammenkommen, um weitere Personen nachzunominieren.
Die AfD hat übrigens ihre Nominierungen – namentlich die der Kreisräte Michael Stauch und Georg Niedermeier – nur drei Tage vor der erneuten Wahl im Dachauer Kreistag zurückgezogen. Warum, das bleibt ihr Geheimnis: Auf Nachfrage möchte der Fraktionsvorsitzende Stauch sich nicht dazu äußern, man rede nicht mit der SZ Dachau. Auch Landrat Stefan Löwl (CSU) hat dazu keine Begründung erhalten. Am 22. Oktober erhielt er lediglich eine Mail mit dem Hinweis, dass die Kandidaten der AfD nicht mehr zur Wahl stehen werden.
Diese Entscheidung überrascht, vor allem, wenn man bedenkt, dass sowohl Niedermeier als auch Stauch in den ersten fünf Wahlgängen jeweils mehr Stimmen auf sich vereinen konnten, als die in Teilen rechtsextreme Partei Sitze im Dachauer Kreistag hat, ergo: Auch Kreisrätinnen und Kreisräte anderer Parteien müssen im Juli wissentlich für Stauch und Niedermeier gestimmt haben, Brandmauer hin oder her.
Was aber auch zur Wahrheit gehört: Gereicht haben die Stimmen für die AfD-Kandidaten – in einem Fall waren es zwölf für Stauch – am Ende nicht für eine Nominierung. Und auch wenn dem so gewesen wäre: Die Entscheidung darüber, ob ein vorgeschlagener Kandidat aus dem Landkreis Dachau auch ehrenamtlicher Richter, ehrenamtliche Richterin wird, obliegt am Ende dem dafür zuständigen Ausschuss des Verwaltungsgerichts.
Wobei das Verwaltungsgericht auch mitteilt: Die Parteizugehörigkeit sei „nicht immer erkennbar“, denn es bestehe auch die Möglichkeit, dass eine Person erst nach der Wahl einer Partei beitrete. Entscheidend für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sei daher in der Regel die „gleiche Verteilung der Geschlechter, Berufe und örtliche Streuung“ – und nicht ob und welcher Partei jemand angehört. Zur Frage, ob schon einmal ein Mitglied der AfD ehrenamtlicher Richter, ehrenamtliche Richterin am Münchner Verwaltungsgericht gewesen ist, kann das Gericht folglich „keine Aussage“ treffen.
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht
Der Ausschuss, der die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bestimmt, setzt sich zusammen aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts als Vorsitzendem, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauensleuten als Beisitzern. Die Anzahl der benötigten Ehrenamtlichen hat laut Pressestelle des Verwaltungsgerichts etwas mit der zu erwartenden Sitzungshäufigkeit zu tun. Denn die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen je „zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen“ werden.
Für die kommende Wahlperiode ab 1. April 2025 werden den Berechnungen zufolge etwa 370 ehrenamtliche Richterinnen und Richter benötigt. Damit die Kommunen nach ihrer Einwohnerzahl entsprechend vertreten sind, legt der Ausschuss für jeden Landkreis, jede kreisfreie Stadt eine entsprechende Personenzahl fest. „Um eine Auswahlmöglichkeit zu haben, wird hierbei die doppelte Anzahl der erforderlichen ehrenamtlichen Richter gefordert“, so die Pressestelle des Gerichts. Im Falle vom Landkreis Dachau werden voraussichtlich lediglich zwölf Personen benötigt.