Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich seit bereits seit mehr als zehn Jahren in ganz Europa aus. Mit den Ausbrüchen an den Grenzen zu Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen ist die Tierseuche nun aber erstmals in die Nähe Bayerns gerückt. Vor allem die Lage in Hessen besorgt: Dort haben sich nicht nur Wildschweine infiziert, sondern auch mehrere Hausschweine. Für den Landkreis Dachau, das zuständige Veterinäramt und die hiesigen Landwirte bedeute dies, vorbereitet zu sein, „um die Auswirkungen im Ernstfall so gering wie möglich zu halten“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Denn Experten sind sich sicher: ASP ist eine „ernstzunehmende Gefahr“.
Um sich über ebenjene Gefahr zu informieren, hat das Landratsamt kürzlich gemeinsam mit dem Bayernverband (BBV) eine Informationsveranstaltung organisiert. Dabei betonte BBV-Obmann Simon Sedlmaier gegenüber den rund 50 Teilnehmenden, dass die ASP im Falle eines Ausbruchs alle Menschen im Landkreis etwas angehe. Es sei daher Zusammenarbeit gefragt - sowohl bei der Prävention als auch im Falle eines Ausbruchs.
Sophie Rothammer, Sachgebietsleiterin im Veterinäramt Dachau, informierte die Teilnehmenden über den Krankheitserreger und die rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung eines Ausbruchs beim Wildschwein. Um im Falle eines infizierten Wildschweins im Landkreis vorbereitet zu sein, befindet sich laut Rothammer derzeit ein Expertenteam im Aufbau, das darauf geschult werden soll, Wildschweinkadaver zu finden und zu bergen. Was bei der Infektion eines Hausschweins zu tun ist und woran man diese erkennt, darüber klärte Maximilian Muehlhaupt die Teilnehmenden auf. Der stellvertretende Sachgebietsleiter im Veterinäramt erklärte zudem, welche Sicherheitsmaßnahmen Schweinehalter vornehmen können, um ihre Tiere vor dem Virus zu schützen.
Anja Rostalski vom Schweinegesundheitsdienst erklärte das „freiwillige Statusverfahren ASP“, das es Tierhaltern ermöglichen soll, ihre Schweine unmittelbar nach der Aufnahme des Betriebs in eine Sperrzone ohne Verzögerung aus dieser herausbringen zu können. Michael Köstler legte dar, auf welche Formen der Entschädigungen Schweinehalter, die Mitglied der Bayerischen Tierseuchenkasse (BTSK) sind, im Falle eines ASP-Ausbruchs Anspruch haben. Laut dem BTSK-Geschäftsführer werden Schweinezüchter etwa unter anderem für die notwendige Reinigung der Ställe entschädigt. Wer sich im Fall des Verdachts eines Ausbruches allerdings nicht unverzüglich melde oder Anweisungen der Behörden nicht befolge, der müsse jedoch damit rechnen, dass Entschädigungen entfallen, so Köstler.
Im Laufe der Veranstaltung wandte sich das Veterinäramt aber nicht nur an die Halter von Schweinen, sondern an die gesamte Bevölkerung: Um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, sei es wichtig, Speisereste „ordnungsgemäß“ in verschließbaren Mülltonnen zu entsorgen, hieß es. Denn, so die Experten: „Große Distanzen legt das Virus zumeist über Lebensmittel zurück.“
Falls ein totes Wildschwein entdeckt wird, bittet das Veterinäramt Dachau um eine Meldung unter der Telefonnummer 08131/74 1446 oder außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei Dachau unter 08131/ 5610.