Landgericht München II:Verträge mit fingierten Kunden

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Mitarbeiter eines Dachauer Handyladens schlossen Verträge mit Kunden ab, die es gar nicht gab. Einer muss jetzt ins Gefängnis.

Andreas Salch

Mobilfunkverträge abzuschließen kann ganz einfach sein: Dann nämlich, wenn man sie auf Personen ausstellt, die gar nicht existieren. Taner S., 25, der einmal Filialleiter eines Mobilfunkladens in Dachau war und dessen früherer Mitarbeiter Süheyp Ö., 22, machten es so. Die in der Regel sehr teuren Handys, die sie mit den fingierten Verträgen von einem Mobilfunkanbieter erhielten, verkauften sie anschließend auf eigene Rechnung weiter.

Sie fingierten Handyverträge und kassierten kräftig ab: Ein Mitarbeiter eines Dachauer Handyladens muss dafür nun ins Gefängnis, der andere kommt mit Bewährung davon. (Foto: dpa)

Den dadurch entstandenen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf mindestens 50000 Euro. Doch gelohnt hat sich das krumme Geschäft für die beiden Angeklagten nicht. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht München II S. und Ö. nach fast zweimonatiger Verhandlungsdauer wegen gewerbsmäßigen Betruges. Taner S. muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Süheyp Ö. erhielt zwei Jahre Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen die Komplizen der beiden, den 33-jährigen Latif D. und den 24 Jahre alten Dragan K., die mit auf der Anklagebank saßen, verhängten die Richter zwei Jahre neun Monate Haft sowie ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Latif D. und Dragan K. hatten die Aufgabe, Ausweise scheinbar existierender Kunden herzustellen.

Den Ermittlungen zufolge bedienten sie sich dabei eines handelsüblichen Computerprogramms. Damit die Ausweise möglichst echt aussahen, wurden sie in einem zweiten Schritt mit einem Bildbearbeitungsprogramm so bearbeitet, dass sich Qualität und Aussehen der Dokumente verschlechterte. Der Aufwand lohnte sich. Denn zunächst fiel der Schwindel niemanden auf.

Das betrogene Mobilfunkunternehmen bemerkte erst dann, dass mit den vermeintlichen Neukunden etwas nicht stimmen konnte, als diese nicht zahlten. Weitere Nachforschungen ergaben schließlich, dass es die Kunden nicht gibt. Abschreiben muss das Unternehmen auch die Kosten für die Gesprächseinheiten, die die Käufer der Handys vertelefonierten, bis die Anschlüsse gesperrt wurden.

Ärger bereiteten die vier Angeklagten aber auch einer Reihe real existierender Personen, auf deren Namen sie, ohne dass diese davon wussten, Mobilfunkverträge abschlossen. Bis offenbar wurde, dass die Betreffenden Opfer eines Schwindels sind, mussten sie sich mit Mahnungen und den Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen herumschlagen.

Bei der Begründung der Urteile sagte die Vorsitzende, Richterin Petra Beckers, dass Taner S. derjenige gewesen sei, bei dem alle Fäden zusammengelaufen sind. Als Filialleiter in Dachau habe er die Stränge zusammengeführt. Der 25-Jährige hat sich im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bereit erklärt, 25000 Euro an das betrogene Mobilfunkunternehmen zu zahlen - Geld, das Taner S. allerdings gar nicht besitzt.

Eine Anzahlung über 5000 Euro haben seine Eltern finanziert. Um den Betrag zusammenzubekommen, hätten sie auch auf Geld aus ihrer Altersvorsorge zurückgegriffen, sagte S.s Verteidigerin, Rechtsanwältin Anja Sturm bei ihrem Plädoyer.

© SZ vom 25.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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