ProzessSiebeneinhalb Jahre Haft für Vergewaltiger

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Seit Ende Juni musste sich der 48-jährige Kfz-Mechaniker vor dem Landgericht München II verantworten.
Seit Ende Juni musste sich der 48-jährige Kfz-Mechaniker vor dem Landgericht München II verantworten. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein 48-jähriger Kfz-Mechaniker soll eine wohlhabende junge Frau aus dem südlichen Landkreis Dachau über drei Jahre hinweg gedemütigt und erniedrigt haben. In zwei Fällen soll es auch zu Vergewaltigungen gekommen sein. Vor dem Landgericht München II fällt das Urteil.

Von Andreas Salch, München

Glaubt man Adrian C., bestand sein bisheriges Leben meist nur aus Party machen und Drogen konsumieren. Von Beruf ist der 48-Jährige eigentlich Kfz-Mechaniker, aber er verdingte sich auch als Discjockey und lebte in den vergangenen Jahren viel im Ausland. Durch den ständigen Drogenkonsum habe er sein „Leben an die Wand gefahren“, sagte C. einer Psychiaterin, die ihn in der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim untersuchte. Adrian C. befindet sich dort seit November vergangenen Jahres, weil er über drei Jahre hinweg eine sehr wohlhabende Frau aus dem südlichen Landkreis Dachau bedroht, geschlagen und zweimal vergewaltigt haben soll.

Wegen der Vorwürfe musste sich der Kfz-Mechaniker seit Ende Juni vor dem Landgericht München II verantworten und wurde jetzt schuldig gesprochen. Die Richterinnen und Richter der 4. Strafkammer sahen die Vorwürfe aus der Anklage der Staatsanwaltschaft als erwiesen und verurteilten den 48-Jährigen zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft.

Der Vorsitzende Richter, Martin Hofmann, begründete die hohe Strafe mit dem „langen Martyrium“, das das Opfer im Laufe der dreijährigen Beziehung habe erdulden müssen. Kennengelernt hatte der Angeklagte die inzwischen 33-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis 2018. Nachdem er bei ihr eingezogen war, hat er nach Überzeugung des Gerichts damit begonnen, ihr einzureden, sie werde von Feinden bedroht und benötige den Schutz durch einen „Clan“. Die Frau glaubte dem Angeklagten. Als Gegenleistung für den Schutz durch den „Clan“ habe der Angeklagte von seinem Opfer verlangt, mit ihm und auch mit anderen Männern besonders erniedrigende sexuelle Handlungen zu praktizieren, so Richter Hofmann. Lehnte die Frau ab, sei sie vom Angeklagten unter anderem mit einem Küchenmesser bedroht und geschlagen worden.

Als straferschwerend werten die Richter, dass er sein Opfer finanziell ausgenutzt habe

Bei einem Übergriff habe der 48-Jährige sein Opfer so lange gewürgt, dass es kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Kfz-Mechaniker die Frau im Frühjahr 2021 in ihrem Haus im Landkreis Dachau zweimal besonders brutal vergewaltigt habe. Neben den Übergriffen auf seine Partnerin wurde der 48-Jährige auch wegen körperlicher Attacken auf seinen 14-jährigen Sohn verurteilt.

Der Angeklagte, sagte Richter Hofmann bei der Urteilsbegründung, habe ein „geradezu diabolisches Netzwerk an Manipulation um die Geschädigte gespannt, aus dem sie keinen Ausweg gewusst“ habe. Als straferschwerend werteten die Richter, dass der Kfz-Mechaniker sein Opfer finanziell ausgenutzt habe. Angeblich handelt es sich um einen Betrag in Höhe von weit über 100 000 Euro.

Adrian C. hatte die ihm zur Last gelegt Taten im Laufe des Prozesses gestanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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