Begonnen hat alles im Urlaub: 2006 flog die damals 54-jährige Sieglinde F. (alle Namen geändert) mit einer Freundin in die Dominikanische Republik. Dort lernten die beiden Antonio B. kennen, der in ihrem Hotel beschäftigt war. Ein Jahr später zog B. nach Deutschland und heiratete – allerdings nicht Sieglinde F., sondern ihre Freundin. Die Ehe besteht heute noch, aber nur auf dem Papier. Nach der Trennung zog B. zu der 17 Jahre älteren Sieglinde F. nach Karlsfeld und suchte sich eine Arbeit als Lackiererhelfer.
Antonio B. ist eifersüchtig. Ab 2011 wurde seine Eifersucht immer schlimmer. Er unterstellte seiner Lebensgefährtin sexuelle Untreue, beschimpfte sie als „Schlampe“ – und wurde gewalttätig. Im März 2013 packte er sie in der gemeinsamen Wohnung am Unterkiefer, was für die Frau, die eine Zahnprothese trägt, besonders schmerzhaft ist. Und er hielt ihr ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser an den Hals. Weil ihm ein psychiatrischer Sachverständiger einen krankhaften Eifersuchtswahn bescheinigt hatte, ging die damals zuständige Strafkammer des Landgerichts München II davon aus, dass er schuldunfähig war.
Seine Unterbringung in der Psychiatrie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet: Er blieb auf freiem Fuß und musste drei Jahre lang durch Blut-, Urin- und Haarproben nachweisen, dass er die ihm verschriebenen Psychopharmaka einnimmt. Die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie sei nicht erforderlich, heißt es im Urteil vom 27. Januar 2014. B.’s Aggression beschränke sich auf seine Lebensgefährtin. Durch das Verbot, sich ihr näher als 100 Meter zu nähern, könne er ihr gegenüber nicht mehr gewalttätig werden, zitierte Thomas Lenz, der Vorsitzende Richter der nun zuständigen Strafkammer, aus dem damaligen Urteil. Dass Antonio B. die Krankheitseinsicht fehle, stehe der Bewährung nicht entgegen.
Nach Ablauf der Bewährungszeit hat der Lackiererhelfer die Medikamente abgesetzt – und ist wieder bei Sieglinde F. eingezogen. Dass die Initiative für den Wiedereinzug von ihr ausging, gesteht selbst die Staatsanwaltschaft zu. Die Taten, die B. nun zur Last liegen, rechtfertigt dies jedoch nicht. So soll er seiner Partnerin an seinem Geburtstag vor zwei Jahren die Dornen einer Rose, die sie ihm geschenkt hatte, aus Verärgerung so ins Gesicht geschlagen haben, dass sie geblutet hat.
Der Gutachter diagnostiziert einen „ausgeprägten, systematisierten Eifersuchts- und Beziehungswahn“
Vor allem aber wird ihm vorgeworfen, die 72-Jährige innerhalb von 15 Monaten mindestens elf Mal vergewaltigt zu haben. Als sie über Schmerzen geklagt hat, soll er nur gesagt haben, dass „ihr Liebhaber dies ja auch machen würde“. So steht es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft, die anstelle einer Anklage ein Sicherungsverfahren eingeleitet hat. Nach der vorläufigen Einschätzung des gerichtlich bestellten psychiatrischen Sachverständigen – demselben wie vor elf Jahren – leidet B. weiterhin an einem „ausgeprägten, systematisierten Eifersuchts- und Beziehungswahn“, hält sich aber für gesund.
Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München II wollte sich der Beschuldigte nicht äußern. Im Vorfeld hat er gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen die Vorwürfe als „Lügen“ bezeichnet. Auf die Frage des Gutachters, warum sich seine ehemalige Lebensgefährtin die Taten ausgedacht haben sollte, soll er geantwortet haben, sie wolle seinem „Image schaden“. Sieglinde F. ist in der Verhandlung ebenfalls vernommen worden; allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Vier Verhandlungstage bis Mitte Juli hat das Gericht angesetzt, um darüber zu entscheiden, ob der Lackiererhelfer nun dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen wird. Einweisungen gelten deshalb als besonders einschneidend, weil sie anders als die meisten Freiheitsstrafen unbefristet verhängt werden.

