Landgericht:Anklage wegen versuchten Mordes

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Betrunkener Dachauer soll Bekannten mit einem Baseball-Schläger lebensgefährlich am Kopf verletzt haben

Von Andreas Salch, Dachau/München

Weit in seinem Leben hat es der Angeklagte bislang nicht gebracht. Wenn er nicht irgendwelchen Hilfsarbeiterjobs nachging, mal auf dem Bau, mal in einem Lager oder in einem Tierheim, habe er "Partys gefeiert", sagt der 34-jährige Dachauer. Auch am 27. Juli 2015 soll es hochhergegangen sein. Der Hilfsarbeiter musste damals auf einem Recycling-Hof Sozialstunden ableisten. Nach der Arbeit traf er am späten Nachmittag jenes Tages einen alten Bekannten, den er mit zu sich nach Hause nahm. Dort sollen die Männer sich heillos betrunken haben. Für den Bekannten des 34-Jährigen endete das Gelage fast tödlich, weil der breitschultrige und hundert Kilo schwere Hilfsarbeiter den Mann mit einem Baseballschläger attackierte.

Seit Freitag muss sich der 34-Jährige für die mutmaßliche Tat vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. "Ohne rechtfertigenden Grund" habe der Angeklagte seinem Opfer "von hinten mindestens einmal mit massiver Wucht gegen den Kopf" geschlagen, sagt die Staatsanwaltschaft.

Der Schlag hatte verheerende Folgen. Der 40-Jährige erlitt schwerste Verletzungen an der linken Stirnregion, unter anderem ein Schädelhirntrauma dritten Grades. Als der Hilfsarbeiter begonnen habe, mit dem Baseballschläger herumzufuchteln, habe das Opfer die Wohnung verlassen wollen. Der Mann habe bereits die Türklinke in der Hand, als der Angeklagte zugeschlagen haben soll. In diesem Augenblick, hieß es weiter, soll der 40-Jährige sich noch einmal umgedreht haben.

Der Dachauer selbst machte keine Angaben zur Sache. Über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Joachim Schwarzenau, räumte er zwar den Vorwurf ein. Jedoch ließ er mitteilen, er sei "erheblich alkoholisiert" gewesen. Deshalb habe er nur noch "Bruchteile" von dem Treffen in Erinnerung. Die Absicht, seinen Bekannten zu töten, habe der Angeklagte nicht gehabt.

Der Anlass für die mutmaßliche Tat war nichtig. Angeblich haben sich die Männer erst gestritten. Das Opfer soll geraume Zeit zuvor bei dem Hilfsarbeiter eingebrochen sein. Der Angeklagte habe dem 40-Jährigen aber "eine zweite Chance" gegeben. Eskaliert sein soll die Auseinandersetzung letztlich wegen "Rechthabereien" des Opfers. Es soll um die Frage gegangen sein, "wie es im Knast zugeht". Fragen zum Ablauf der mutmaßlichen Tat beantwortete der 34-Jährige nicht, dafür zu seinem angeblichen Alkoholkonsum an jenem Tag. Sieben bis acht Bier sollen es gewesen sein. Dazu eine Flasche Wodka, 0,7 Liter. Die habe er praktisch allein getrunken, behauptete der 34-Jährige. Sein Bekannter habe nur "ein bis zwei Stamperl" gehabt.

Vielleicht wäre das Opfer an den Folgen des Schlages sogar gestorben. Der Angeklagte soll seinen schwer blutenden Bekannten einfach auf dem Boden liegengelassen haben. Als ein Nachbar des Hilfsarbeiter an dessen Türe klopfte, soll dieser nur zögerlich geöffnet haben. Auf die Frage, was passiert sei, soll der 34-Jährige geantwortet haben, sein Bekannter sei hingefallen. Der Nachbar alarmierte die Polizei. Währendessen soll der Hilfsarbeiter sich im Bad seiner Wohnung die Hände gewaschen haben. In der Erklärung seines Verteidigers gibt der 34-Jährige an, er sei in dieser Situation "hilflos und verwirrt" gewesen. Der Prozess wird fortgesetzt.

© SZ vom 29.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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