Kostspielige Bestattungen:Auch der Tod ist nicht umsonst

Für die Dachauer Friedhöfe gelten vom 1. Juli an neue Gebühren

Für die Benutzung der Dachauer Friedhöfe gelten von 1. Juli an neue Gebühren. Die Stadt hat die Satzung über die Erhebung der Gebühren geändert. Demnach kostet eine Erdbestattung für Erwachsene 869 Euro, für Kinder bis sechs Jahren 363 Euro und von sechs bis zwölf Jahren 429 Euro. Für die Bestattung von Embryonen oder Föten im anonymen Fötenfeld werden 270 Euro erhoben, ebenso wie von Tot-, Fehl-oder Frühgeburten im Erdgrab. Die Gebühren decken die Annahme der Sterbefallmeldung, die Arbeiten der Grabmacher und Leichenträger ab. Dazu gehören die Benutzungsgebühr für das Leichenhaus, die Kosten für die Bestattung, die Gestaltung des Bahrtuchs, das Geläute sowie die Öffnung und Schließung des Grabs. Für die Gestaltung der Trauerfeier in der Aussegnungshalle zur Erd- oder Feuerbestattung mit der Aufbahrung des Sarges werden 226 Euro berechnet. Die Überführung eines Sarges von der Aussegnungshalle zum Stadtfriedhof Etzenhausen oder Pellheim kostet 105 Euro, die Überführung einer Urne 83 Euro. Für die Ausgrabung und Umbettung einer Leiche werden 607 Euro erhoben. Die Urnenbeisetzung im Erdgrab kostet 407 Euro ebenso wie im anonymen Urnenfeld. Die Gebühren für die Urnenbeisetzung in der Urnenwand (Waldfriedhof) betragen 385 Euro.

Die Gebühren für die Genehmigung von Grabmalskizzen und die Ausstellung eines Leichenpasses oder sonstiger Bescheinigungen werden gesondert nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten erhoben. Gleiches gilt für die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen nach der Friedhofssatzung. Wer ein Urnengrab unter Bäumen erwirbt, muss für die Abdeckplatte 118 Euro sowie eine einmalige Gebühr für die Grabarbeiten von 107 Euro zahlen.

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