Kommunalabgabengesetz:Teures Pflaster

Kommunalabgabengesetz: Die Stadt hat die Straße durch den Dachauer Ortsteil Webling vor Jahren gebaut. Nun sollen die Anwohner Kosten für die Erschließung begleichen.

Die Stadt hat die Straße durch den Dachauer Ortsteil Webling vor Jahren gebaut. Nun sollen die Anwohner Kosten für die Erschließung begleichen.

(Foto: Toni Heigl)

Wegen einer Gesetzesänderung will die Stadt Dachau einige Erschließungsstraßen in den nächsten drei Jahren ausbauen, um so Anwohner an den Kosten beteiligen zu können. Für viele ist das ungerecht

Von Viktoria Großmann, Dachau

Die Straßenausbaubeitragssatzung wird zwar abgeschafft, weiterhin zahlen müssen Anwohner aber, wenn Straßen erstmals hergestellt werden. Allerdings setzt 2021 eine Verjährungsfrist ein. Von da an haben die Kommunen nicht mehr unendlich sondern nur noch 25 Jahre lang Zeit, neue Straßen ordnungsgemäß zu bauen und abzurechnen. Bis 2021 dürfen die Kommunen auch noch ältere Straßen in den vorgeschriebenen Zustand versetzen und Rechnungen stellen.

In Dachau soll es nun die Anwohner von sieben Straßenzügen treffen: Webling, Am Kräutergarten, Prälat-Wolker-Straße, Leobadstraße, Karlsfelder Straße, Aggensteinstraße und Pacellistraße. Als die Liste im September 2016 erstmals vorgestellt wurde, umfasste sie noch 46 Straßen und etwa acht Kilometer. Es ging um eine Investition von mehr als 15 Millionen Euro. Geblieben sind sieben Straßen für knappe sieben Millionen Euro - die teuersten wurden ausgewählt. Hier würden die Einnahmen für die Stadt am höchsten ausfallen - beziehungsweise auch die Verluste. Ob es die Stadt schafft, alle diese Straßen in der verbliebenen Zeit auszubauen, ist noch immer ungewiss. In jedem Fall muss die Stadt in Vorleistung gehen.

Die Stadt hat sich den Umgang mit dieser Gesetzesänderung nicht leicht gemacht. Die Aktenlage war reichlich unübersichtlich. Welcher Anwohner hat wann beim Einzug in die Siedlung gezahlt und wer nicht und wie viel überhaupt? Ein unglaublicher Aufwand. Vor dem alle bayerischen Kommunen standen. Mehrere Gemeinden im Landkreis luden Sachverständige ein. Auch die Stadt Dachau ließ nichts unversucht, sich erklären zu lassen, wie mit dem Gesetz umzugehen sei. Sie kam zu dem Schluss, sie müsse soviel Geld einnehmen, wie es möglich ist - weil sie dazu verpflichtet ist, immer so wirtschaftlich zu handeln, wie es geht. Wenn nicht derjenige zahlt, der vom Gesetz dafür ausersehen ist, zahlt es ja letztlich die Allgemeinheit.

Daher soll nun dieser pragmatische Weg gegangen werden. Zwei Stadträte wollten den Beschluss im Umwelt- und Verkehrsausschuss nicht mittragen, weil er ihnen ungerecht erscheint. Bei Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) und den anderen Stadträten herrscht hingegen die Meinung vor, dass diese Ungerechtigkeit einfach nicht zu vermeiden ist, wie man es auch dreht und wendet.

Tatsächlich hat der Freistaat die Frist gesetzt, um eine gewisse Gerechtigkeit herzustellen. Irgendwann müsse Ruhe sein. Hausbesitzer sollen sich nicht Jahrzehnte lang darum sorgen, ob nicht doch irgendwann noch eine Abrechnung für eine alte Straße ins Haus flattert. Durch die Übergangsfrist aber werden die Kommunen angetrieben, doch noch schnell etwas Geld einzusammeln. Alle aber werden sie nicht erreichen. Ist es also nun ungerecht, wenn Hausbesitzer für die für sie gebauten Anliegerstraßen noch zahlen? Ist es gerecht, wenn für diese Straßen, die Nicht-Anlieger kaum bis gar nicht nutzen, die Allgemeinheit zahlt?

Franz Vieregg (ÜB) und Norbert Winter (Bürger für Dachau) lehnten ab. Die anderen nahmen es hin. Gerade weil die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft werden soll, fühlt sich die Stadt im Zugzwang, die Straßen noch zu ertüchtigen. Ursprünglich hatte man das Thema noch ein klein wenig gelassener gesehen, weil man davon ausgehen konnte, dass wenn schon nicht mehr die Erstherstellung abgerechnet werden kann, Anwohner dann immerhin über die Straßenausbaubeitragssatzung zu einem etwas geringeren Teil beteiligt werden könnten.

Eine Beruhigung gibt es für die betroffenen Anwohner: Die Stadt wird einen Anteil an den Baukosten von 70 Prozent einfordern. Nach dem Gesetz wären 90 Prozent möglich. Der geringere Anteil entspricht dem der Straßenausbaubeitragssatzung. Die Stadträte hatten sich auf diesen Satz geeinigt, um möglichst niemanden zu benachteiligen. Dies, so zeigt sich nun, können sie nicht vermeiden.

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