Kommunalabgabengesetz:Einige Anwohner müssen noch zahlen

Die Gemeinde Schwabhausen berechnet, welche Einwohner Beiträge für Straßen leisten müssen und in welcher Höhe

Von Renate Zauscher, Schwabhausen

Begonnene aber noch nicht abgeschlossene Straßenbaumaßnahmen müssen bis 2021 abgerechnet sein: Dies wurde durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, die der Landtag 2018 beschlossen hat, verpflichtend für die Kommunen. In der Gemeinde Schwabhausen sind hiervon vier Bereiche betroffen: Die Straße "Am Brand" in Arnbach, die Machtensteiner Straße in Puchschlagen sowie der Amsel- und der Wiesenweg in Stetten. Bei der Behandlung des Themas im Gemeinderat war im vergangenen Jahr explizit beschlossen worden, die betroffenen Bürger mit einzubeziehen. Wer aber sind die Bürger, wer ist im konkreten Fall tatsächlich betroffen? Um dies zu klären, musste der Umgriff der jeweiligen Erschließung festgelegt werden. Dies ist bei der erneuten Behandlung der Sache am vergangenen Dienstag geschehen - allerdings erst nach lange sich hinziehenden Wortgefechten im Rat.

Strittig war vor allem, wie im Falle der Arnbacher Straße "Am Brand" vorgegangen werden sollte. Bauamtsleiter Peter Aigner und seine Mitarbeiterin Brigitte Froschmeier erklärten ebenso wie Bürgermeister Josef Baumgartner, dass die Festlegung des Umgriffs nötig sei, um Aussage zur Höhe der einzelnen Erschließungsbeiträge machen zu können - dem Aspekt, der die Anlieger natürlich am meisten interessiert. Im Falle der Arnbacher Straße gebe es mehrere Möglichkeiten, erklärte Aigner: Entweder man lege die Kosten, die bei etwa 100 000 Euro für die Maßnahme liegen dürften, auf alle Grundstücke um, egal ob bebaut oder unbebaut, oder aber man ziehe nur die bebauten Flächen auf der Südseite der Straße heran.

Eine dritte und von Aigner empfohlene Möglichkeit bestünde darin, ein nördliches, im Außenbereich liegendes Grundstück mit einzubeziehen, den bei rund 50 Prozent liegenden Kostenanteil aber solange zu "stunden", bis die Fläche tatsächlich bebaut werden solle. Laut der Kommunalaufsicht im Landratsamt sei ein solches Vorgehen zulässig, erklärte Brigitte Froschmeier, die sich intensiv mit dem Fragenkomplex befasst hat. Sobald der Gemeinderat darüber entschieden habe, wer de facto zur Kasse gebeten werde, könne man nach der Vorplanung in Gespräche mit den Bürgern einsteigen und dann die Entwurfsplanung vornehmen, erklärte Aigner.

Ein Teil des Gemeinderats hielt ein solches Vorgehen für sinnvoll. Anderer Meinung war der Zweite Bürgermeister Wolfgang Hörl vom Bürgerblock Arnbach. Er forderte sofortige Gespräche mit den Betroffenen - eine Ansicht, die sein Kollege Hans Bopfinger teilte. Es gehe schließlich um eine "immense Belastung der Bürger" und um deren "Vertrauen in die Gemeinde" erklärte Bopfinger mit demonstrativem Nachdruck, während Bürgermeister Josef Baumgartner (FW) und Bauamtsleiter Aigner immer wieder betonten, dass Fragen der Bürger zu den auf sie entfallenden Kosten erst nach der Festlegung des Umgriffs beantwortet werden könnten: Es mache schließlich einen erheblichen Unterschied, ob die Besitzer vorhandener Häuser nur fünfzig oder aber hundert Prozent der Ausbaukosten tragen müssten. Bürgermeister und Bauamtschef konnten die Gegenseite bis zuletzt nicht überzeugen, die Diskussion drehte sich mehr und mehr im Kreis - zur kopfschüttelnden Verwunderung und auch dem Amüsement der Zuhörer im Saal.

Angesichts der sich endlos und ohne neue Argumente hinziehenden Debatte schlug Josef Baumgartner vor, die Sache bis zur Sitzung im Juni zu vertagen - ein Angebot, das die Vertreter des Bürgerblocks Arnbach unter der Voraussetzung annehmen wollten, dass zwischenzeitlich Bürgergespräche stattfinden würden. Bei der Abstimmung über eine Vertagung setzten sich jedoch diejenigen, die Bürgergespräche erst nach der Festlegung des Abrechnungsgebiets für sinnvoll hielten, knapp mit elf zu zehn Stimmen durch. Der Vorschlag, das Grundstück im Außenbereich mit einzubeziehen und den Kostenanteil bis zu einer gewünschten Bebauung zu stunden, wurde anschließend einstimmig angenommen. Ohne Gegenstimmen einigte man sich auch auf das von Gemeindeseite vorgeschlagene Vorgehen in den drei weiteren Erschließungsfällen. So werden auch am großteils nur halbseitig anbaubaren Wiesenweg in Stetten für drei Flurnummern erst bei tatsächlicher Bebauung anteilige Kosten fällig. Bereits erhobene Vorauszahlungen werden entsprechend angerechnet.

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