Körperverletzung:Schlägerei auf dem Schlossplatz

Nicht einmal über den Zeitpunkt ihres Streits sind sich die Parteien am Amtsgericht einig. Freispruch für den Angeklagten

Von Thomas hürner, Dachau

Bei Strafprozessen kommt es ja häufig vor, dass mindestens zwei unterschiedliche Versionen des Geschehenen vorgetragen werden, aber zumindest in einem wesentlichen Punkt herrscht dann meist Einigkeit zwischen den beiden Parteien: Der ungefähre Zeitpunkt, an dem sich die vermeintliche Tat zugetragen oder eben nicht zugetragen hat. Doch nicht einmal da waren die Aussagen am Donnerstagvormittag im Amtsgericht Dachau deckungsgleich, weshalb sich Richter Christian Calame unter anderem dazu veranlasst sah, den Angeklagten, einen 19-Jährigen aus Dachau, vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freizusprechen.

Aufgrund dieser eher schwierigen Ausgangssituation interessierte sich Richter Calame vor allem für die Nebengeschichte, die diesem Fall zu Grunde lag. Und auch diese war in ihren jeweiligen Versionen höchst widersprüchlich: Handelte es sich um eine verbotene und daher unglückliche Liebe, die durch einen Faustschlag im August des vergangenen Jahres abrupt beendet wurde? Oder hat es gegenseitige Liebe nie gegeben, sondern nur einen Verliebten, der sich nicht damit abfinden konnte, dass seine Gefühle von seiner Traumfrau nicht erwidert wurden? Bei der Rekonstruktion der Geschehnisse stand jedenfalls eine Person im Mittelpunkt: die Schwester des Angeklagten.

Der vermeintlich Geschädigte, ein 28-Jähriger aus München, der auch als Zeuge geladen war, schilderte seine Sicht der Dinge so: Rund zwei Monate hätten er und die Schwester des Angeklagten eine Liebesbeziehungen geführt, was wiederum bei der Familie der Frau auf wenig Gegenliebe gestoßen sei. Immer wieder habe es Drohungen gegeben, vor allem vonseiten des Angeklagten, manchmal aber auch von dessen Vater. In dieser Nacht im August habe der 28-Jährige dann eine Nachricht von der Frau aufs Handy erhalten, in der sie darum bat, dass er von München zum Schlossplatz in Dachau kommen solle. Guter Dinge habe er sich daraufhin mit dem Taxi auf den Weg gemacht, doch als er gegen 6 oder 7 Uhr morgens am vereinbarten Treffpunkt eintraf, wartete eine böse Überraschung auf ihn.

Die Frau war nicht alleine, sondern in Begleitung ihres Bruders und zweier Freunde gekommen, und diese hätten ihm sogleich in aggressiver Art und Weise eine Frage gestellt und die einzig richtige Antwortmöglichkeit gleich mitgeliefert: "Liebst du sie? Wenn du 'Ja' sagst, dann hauen wir dich", hätte es vonseiten der Männer geheißen, woraufhin ihm der Angeklagte sofort ins Gesicht geschlagen habe. "Ich wollte keinen Stress", beteuerte der 28-Jährige, "so ein Mensch bin ich nicht." Laut eines ärztlichen Attests hat er einen Kieferbruch erlitten. Das Attest wurde allerdings erst eine Woche später ausgestellt. Nach seinen eigenen Angaben war der 28-Jährige zwischenzeitlich im Kosovo gewesen. Mit der Liebesbeziehung sei es nach der Begegnung am Schlossplatz jedenfalls vorbei gewesen.

Das genaue Gegenteil erzählten der Angeklagte und seine Begleitung vom Schlossplatz, die allesamt als Zeugen geladen waren. Eine Verabredung zwischen der Frau und dem 28-Jährigen habe es nie gegeben, noch nicht einmal eine Beziehung zwischen den beiden. Im Gegenteil: Die Frau versicherte, dass sie dem Mann mehrfach zu verstehen gegeben habe, dass er nicht ihr Typ sei, woraufhin dieser irgendwann angefangen habe sie zu stalken und mehrfach vor dem Fenster ihrer Erdgeschosswohnung gestanden sei. Und im August sei man sich auch nicht frühmorgens, sondern gegen Mitternacht begegnet. Der Mann sei alkoholisiert und aggressiv gewesen, weshalb es alle mit der Angst zu tun bekamen, wie die Clique geschlossen erzählte. Das konnte sich Richter Calame zwar nicht erklären, immerhin seien sie doch viel mehr Leute gewesen. Calame und die Staatsanwältin hielten es am Ende jedoch für glaubhaft, dass der 28-Jährige direkt auf den Angeklagten losgegangen sei, weshalb es sich bei dessen Faustschlag um Notwehr gehandelt habe.

Es habe sich bei dem Mann nicht um "den allerbesten Zeugen" gehandelt, sagte Calame bei der Urteilsbegründung, denn aufgrund seiner vielen Floskeln müsse man Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit haben. Diesen Eindruck habe er beim Angeklagten und seinen Freunden nicht gehabt, die Aussagen hätten nicht wie abgesprochen gewirkt. Und eines sei grundsätzlich schon komisch gewesen: Wieso sollte jemand um 6 Uhr morgens mit dem Taxi nach Dachau fahren?

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