Kloster Altomünster:Schonfrist für Klosterbewohnerin

Das Landgericht München II entscheidet, dass eine selbst ernannte Postulantin solange in Altomünster bleiben kann, bis der Vatikan einen Widerspruch gegen das Dekret zur Auflösung des Klosters beantwortet hat

Von Viktoria Großmann, München/Altomünster

Wer entscheidet am Ende schneller:der Vatikan oder das Landratsamt? Vor dem Landgericht München II wurde am Mittwochnachmittag mehr als drei Stunden lang darüber verhandelt, ob das Kloster Altomünster weiter bewohnt werden kann, oder nicht. Das Landratsamt Dachau hat das Wohnen im Kloster wegen fehlenden Brandschutzes bereits mündlich untersagt. In Rom hingegen soll über einen Einspruch der früheren Priorin Apollonia gegen das Dekret des Vatikans zur Auflösung des Klosters befunden werden. Die eine oder die andere Entscheidung wird letztlich dazu führen, dass auch die letzte verbliebene Bewohnerin das Kloster verlässt.

Allein mit gutem Zureden konnte das bisher die Erzdiözese München-Freising, der das Gebäude und seine Liegenschaften nach der Auflösung des Klosters und der Ordensgemeinschaft zugesprochen wurde, nicht erreichen. Sie ging vor Gericht. Claudia Schwarz bezeichnet sich selbst als Postulantin. Der Vatikan erkennt das Postulat, also die Anwärterschaft auf Aufnahme in den Orden, jedoch nicht an, weil keine Gemeinschaft mehr bestehe.

Schwarz glaubt das alles nicht. Sie hat sich, wie sie vor Gericht sagte, gegen das Dekret aus Rom zu endgültigen Auflösung des Klosters gewandt. Allerdings nicht in ihrem eigenen Namen, da sie ja dem Orden nicht angehört, sondern im Namen von Schwester Apollonia, die mittlerweile in der Oberpfalz lebt. Schwarz hat nun vor Gericht erreicht, noch so lange im Kloster bleiben zu dürfen, bis eine Antwort aus dem Vatikan eintrifft. Dafür muss sie allerdings nachweisen, dass es überhaupt ein Verfahren gibt und dann immer wieder, dass es noch läuft. Die beiden Anwälte der Erzdiözese zeigten sich skeptisch, dass Schwarz einen entsprechenden Schriftsatz angeblich Mitte März eingereicht hat. Dass der Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben wird, erschien ihnen kaum denkbar.

Schwarz, die selbst Anwältin ist und seit 2015 im Kloster lebt, kam mit zwei Anwälten zum Verhandlungstermin. Allerdings sprach sie die meiste Zeit selbst und zwar fast ohne Punkt und Komma. Sie betonte ihren starken Glauben, sagte: "Ich bleibe bis an mein Lebensende." Immer wieder griff sie die Erzdiözese an. Schwester Gabriele Konrad, Franziskanerschwester von Schönbrunn, welche die Auflösung des Klosters leitete und nun die Oberin von Schwester Apollonia ist, lehnte Schwarz als nicht vertrauenswürdig ab. "Mutter Apollonia", wie Schwarz sie nennt, habe "über Nacht" ausziehen müssen. Laut Schwester Konrad waren Ort und Zeit gemeinsam gefunden worden. Auf die Frage, warum sie sich nicht einer bestehenden Birgittengemeinschaft anschließe, antwortet Schwarz in einer Sitzungspause: "Es ist Berufung."

Glauben schenken wollten sich beide Parteien keineswegs. Claudia Schwarz zitierte aus einem Schreiben, dass die Erzdiözese vor einer Woche an die umliegenden Pfarreien geschickt hatte. Es rät den Pfarreien davon ab, Schwarz aufzunehmen und bittet um Rückmeldung, falls sich diese bei ihnen meldet. Die Anwälte der Erzdiözese wiesen darauf hin, dass selbst wenn der Vatikan die Ordensauflösung rückgängig machen sollte, das noch lange nicht heißen müsse, dass der Orden das Gebäude zurück erhalte. "Die Erzdiözese hat das Geld, um das Gebäude zu sanieren", sagte der Anwalt der Erzdiözese. Später stellte er, ungeduldig geworden, klar: "Die Erzdiözese reißt sich nicht um ein weiteres Kloster mit einer Baulast in achtstelliger Höhe."

Stundenlang wurde um Formulierungen gerungen. Darum, wer wem einen Beweis erbringen müsse. Die Erzdiözese wollte ausschließen, dass Schwarz ein eventueller Bescheid nicht zugestellt werden könne. Sie habe sich schon einmal im Haus verschanzt und nicht geöffnet. Schwarz berief sich erneut auf ihren Glauben und den Heiland. "Jetzt lassen'S den da bitte raus", sagte der Anwalt der Erzdiözese. Letztlich einigte man sich auf Nachweisfristen, dass wirklich ein Widerspruchsverfahren in Rom läuft bis zum 31. März und erneut bis zum 31.12.2018. Noch aber kann es anders kommen, wenn nämlich das Landratsamt, schriftlich das Wohnen im Kloster untersagt und dann auch durchsetzt. Dann käme das endgültige Ende für das Kloster Altomünster mit einer Zwangsräumung.

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